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Gemeinnützigkeitsrecht und Gemeinnützigkeit

 

Sie unterstützen die Allgemeinheit – wir unterstützen Sie

  • Nutzung aller Gestaltungsmöglichkeiten des Gemeinnützigkeitsrechts!
  • Rechtssichere und störungsfreie Leitung gemeinnütziger Organisationen
  • Steuerliche Vorteile bei der Unterstützung gemeinnütziger Organisationen nutzen

Unsere Leistungen kurzgefasst

  • Beratung im Rahmen der Vermögensverwaltung, Vermietung und Verpachtung, Beteiligungen sowie weitergehender wirtschaftlicher Aktivitäten
  • Steueroptimale Gestaltung wirtschaftlicher Aktivitäten gemeinnütziger Organisationen
  • Zuschüsse, staatliche Förderung und Mitgliedsbeiträge
  • Sicherung der Unmittelbarkeit der Zweckverfolgung und Einsatz von Hilfspersonen
  • Ökonomische Abwicklung
  • Beratung im Rahmen von Kooperationen zwischen gemeinnützigen Organisationen im In- und Ausland, Mittelweiterleitungsvereinbarungen, Mittelverwendungsnachweis über die Grenze

Beratung gemeinnütziger Organisationen

©vectorfusionart – Shutterstock.com

Wir begleiten gemeinnützige Organisationen, insbesondere Vereine, gGmbHs, gUGs und Stiftungen im Rahmen einer bestmöglichen steuerlichen und strategischen Ausrichtung unter Nutzung aller Gestaltungsmöglichkeiten des Gemeinnützigkeitssteuerrechts.

Wir ermöglichen unseren Mandanten eine rechtssichere und störungsfreie Führung ihrer Organisationen, damit sie ihrer eigentlichen Kernaufgabe, der Verwirklichung des gemeinnützigen Satzungszwecks, nachgehn können. Zu unseren Mandanten gehören eine Vielzahl gemeinnütziger Vereine, gGmbHs und Stiftungen aus dem kirchlichen, sozialen und bildenden Bereich sowie Interessen- und Forschungsverbände aus dem Bereich der Wirtschaft. Wir verstehen uns als Full-Service-Berater und bieten unseren gemeinnützigen Organisationen auch weiterführende Beratung außerhalb des Kernbereichs des Gemeinnützigkeitsrechts, etwa im Umsatzsteuerrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Markenrecht und dem allgemeinen Zivilrecht an. Diesen Vorteil spüren unsere Kunden in der laufenden Zusammenarbeit mit uns und können sich somit gegenüber anderen gemeinnützigen Organisationen im Hinblick auf Professionalisierung, bestmögliche Strukturierung und nicht zuletzt bei der Einwerbung von öffentlich-rechtlichen Zuwendungen, Spenden und Mitteln im Rahmen von Sponsoringaktivitäten behaupten und durchsetzen.

Beratung von Förderern, Unternehmen und Privatpersonen

©PureSolution – Shutterstock.com

Ebenso stehen wir Unternehmen und Privatpersonen zur Seite, die zum Beispiel im Rahmen von Corporate-Social-Responsibility-Maßnahmen (CSR) gemeinnützige Organisationen fördern möchten. Wir verfügen dabei über langjährige Erfahrung bei der rechtssicheren Umsetzung von CSR-Maßnahmen und bei der Unterstützung gemeinnütziger Organisationen, sei es als Sponsoring als Marketinginstrument oder als altruistische Spende. Wir kennen die Problemfelder, die sich häufig zwischen dem Marketing-Ziel und den Vorgaben des Steuerrechts auftun. Vermeiden Sie Haftungsrisiken und Steuernachzahlungen und lassen Sie sich bereits bei der Planung und Durchführung optimal durch uns beraten.

Schulungen, Seminare und Workshops

©Monkey Business Images – Shutterstock.com

Wir bieten auch Schulungen, Workshops und Inhouse-Seminare, insbesondere zu den Themen Gemeinnützigkeitsrecht, Spende, Sponsoring sowie Umsatzsteuer an. Sprechen Sie uns an und wir entwickeln ein Informations- und Schulungskonzept für Ihre Mitarbeiter, Verantwortungsträger und Mitglieder.


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