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Neue Gesetzesänderungen ab 2021 für Familien

30. Dezember 2020 – Niklas Schilling
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    2020

    2021

    Kindergeld

    1. und 2. Kind jeweils

    für das 3. Kind

    ab 4. Kind jeweils

    204 Euro

    210 Euro

    235 Euro

    219 Euro

    225 Euro

    250 Euro

    Kinderfreibeträge

    7.812 Euro

    8.388 Euro

    Grundfreibetrag

    9.408 Euro

    9.744 Euro (je Ehepartner)

    Unterhalthöchstbetrag

    (§ 33a Abs. 1 EStG)

    9.408 Euro

    9.744 Euro

     

    Infolge der Anhebung des Grundfreibetrags fällt 2021 bis zu folgende Monatslöhnen grundsätzlich keineLohnsteuer an:

    Steuerklasse

    I

    II

    III

    IV

    V

    Monatslohn

    1.121 Euro

    1.509 Euro

    2.127 Euro

    1.121 Euro

    107 Euro

     

    Durch ein weiteres vom Bundesrat verabschiedetes Gesetz (Bundesrat Drucksache 659/20) werden ab 2021 insbesondere die Behinderten-Pauschbeträge angehoben und die Voraussetzungen und Nachweispflichten für die Inanspruchnahme erleichtert.

    Das Jahressteuergesetz2020 wurde vom Bundesrat vermutlich am 18.12.2020 abschließend beraten, eine endgültige Verkündung soll bis zum 31.12.2020 erfolgen.

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