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Minijob (geringfügig Beschäftigte) – aktuelle und zukünftige Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns

16. August 2021 – Niklas Schilling
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    Die Mindestlohnkommission hatte bereits vor einiger Zeit eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in mehreren Stufen beschlossen. Danach beträgt der Mindestlohn künftig:

    ab dem 01.07.2021        9,60 EUR (seit dem 01.01.2021: 9,50 EUR),

    ab dem 01.01.2022        9,82 EUR,

    ab dem 01.07.2022        10,45 EUR.  

    Infolge der Anhebung des Mindestlohns bei „Minijobbern“ (geringfügig Beschäftigte) ist zu beachten, dass die Arbeitszeit ggf. anzupassen (bzw. zu verringern) ist, um sicherzustellen, dass die Minijobgrenze von 450 Euro (unverändert) im Monat auch nach Erhöhung des Stundenlohns auf den Mindestlohn nicht überschritten wird, weil dies sonst eine zusätzliche Steuerbelastung hinsichtlich zusätzlicher Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auslösen könnte.

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