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Betriebsprüfung bei NPOs

 

Die Betriebsprüfung bei gemeinnützigen Einrichtungen

  • Wahrung Ihrer Rechte, Abwehr überhöhter Forderungen
  • Verhandeln auf Augenhöhe mit dem Prüfer
  • Risiken für den Status der Gemeinnützigkeit frühzeitig erkennen und abwehren

Unsere Leistungen kurzgefasst

  • Steuerberater und Rechtsanwälte mit der Spezialisierung auf steuerbegünstigte Einrichtungen
  • Vorbereitung der Prüfung: Sichtung der Unterlagen, Risikoeinschätzung, auch für den Status der Gemeinnützigkeit
  • Nachbereitung: Prüfungsbericht und geänderte Steuerbescheide
  • Begleitung der steuerlichen Außenprüfung vor Ort und in der Kanzlei
  • Schlussbesprechung: Austausch der Argumente
  • Auch bei den speziellen Prüfungen für Umsatzsteuer und Lohnsteuer

Die Betriebsprüfung als Risiko für den Status der Gemeinnützigkeit

©Heiko Kueverling – Shutterstock.com

Die Betriebsprüfung dient dazu, dass das Finanzamt durch intensive Durchsicht der Unterlagen, durch Befragungen und durch Besichtigungen bei der zu prüfenden Einrichtung ein besseres Bild der gemeinnützigen Organisation erhält. Neben finanziellen Mehrergebnissen drohen bei Betriebsprüfungen gemeinnütziger Einrichtungen auch weitere steuerliche Risiken, die den Status als steuerbegünstigte Einrichtung in Gänze betreffen können.

Aufgrund des Zeitdrucks können die Beamten in der Veranlagung die Sachverhalte meistens nicht umfassend prüfen. Speziell ausgebildete Prüfer untersuchen bei einer laufenden Betriebsprüfung auch die richtige Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zu den vier Sphären ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetriebe und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Oftmals führen Fehler bei der Zuordnung zu teilweise erheblichen steuerlichen Folgen für die jeweilige gemeinnützige Organisation. Regelmäßig führen diese Zuordnungsfragen zu nachteiligen Verschiebungen im Bereich der Umsatzsteuer oder auch der Ertragssteuern und können im schlimmsten Fall auch den Status der Organisation als gemeinnützig in Gänze betreffen. Aus diesem Grund ist es bei stattfindenden Betriebsprüfungen von großer Wichtigkeit, die jeweiligen Steuerprüfer durch die Besonderheiten einer jeden gemeinnützigen Einrichtung fachkundig zu begleiten. Aus Unkenntnis unrichtig abgegebene Sachverhaltserläuterungen durch die Einrichtung selbst führen oftmals zu Fehlinterpretationen durch die Prüfer, die nur mit viel Aufwand wieder aus der Welt geschaffen werden können. Wird eine Prüfung angeordnet, empfehlen wir daher eine frühzeitige Einschaltung unserer Experten, um Risiken abzuschätzen und die Kommunikation mit dem Prüfer umfassend zu übernehmen.

Gute Vorbereitung und Begleitung

©BlueSkylmage – Shutterstock.com

Bevor der Prüfer seinen Fuß über die Schwelle Ihrer Einrichtung setzt, sollten Sie zusammen mit uns die möglichen Risiken identifizieren. Haben Sie wirtschaftliche Aktivitäten entfaltet? Sind diesbezüglich Einnahmen und Ausgaben richtig zugeordnet worden? Haben Sie die Umsatzsteuer bedacht? Haben Sie strukturelle Verluste erwirtschaftet?

Wir besprechen mit Ihnen den Ablauf der Prüfung und begleiten Sie im Idealfall findet die Prüfung in unseren Kanzleiräumen statt und der Prüfer kommt nur zu einer Besichtigung zu Ihnen.

In der Regel wird der Prüfer oder die Prüferin die komplette Buchhaltung vorab in digitaler Form anfordern. Die moderne Software des Finanzamtes (IDEA) ermöglicht umfangreiche und aufschlussreiche Auswertungen. Erfahrungsgemäß setzt jeder Prüfer eigene Schwerpunkte, sodass auch immer wieder andere Fragen gestellt werden. Insbesondere bei gemeinnützigen Einrichtungen sind hiervon die jeweiligen Sphären und deren richtige Zuordnung ein Prüfungsschwerpunkt.

Wir stehen während der Betriebsprüfung als Ansprechpartner für den Prüfer zur Verfügung, erläutern und klären viele Anfragen und die Besonderheiten Ihrer Einrichtungen im Gespräch und durch Vorlage weiterer Unterlagen. Hierbei führen wir einen fachlich fundierten steuerlichen Dialog mit dem Prüfer und überzeugen ihn oftmals, Themen wie der Steuerpflichtige zu sehen.

 

Besprechung, Bericht und Bescheide

©tadamichi – Shutterstock.com

Die Betriebsprüfung endet in der Regel durch eine gemeinsame Schlussbesprechung mit der Geschäftsleitung Ihrer Einrichtung und/oder dem Vorstand sowie uns als Ihr Steuerberater, dem Prüfer und oftmals seinem Vorgesetzten, dem Sachgebietsleiter. Hierbei werden die Ergebnisse des Prüfers besprochen. Oftmals gelingt es durch starke Argumente und gutes Verhandeln, hier Verbesserungen für unsere Mandanten zu erreichen. Im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung können offene Sachverhaltsfragen geklärt werden.

Der Prüfer fasst seine Ergebnisse mit Begründung und einer Darstellung des Mehrergebnisses in einem Prüfungsbericht zusammen. Die Ergebnisse der Prüfung werden sodann in geänderten Steuerbescheiden umgesetzt. Zu beachten ist, dass die Steuerbeträge dann auch noch verzinst werden. Bei strittigen Prüfungen können sich hieran ein Einspruchsverfahren und eine Klage zum Finanzgericht anschließen, schließlich wollen wir Ihre Rechte wahren.


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