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Finanzgerichtsverfahren bei NPOs

 

Ein sicherer Weg durch die Finanzgerichtsbarkeit

  • Anwaltliche Prozessführung
  • Steuerliches und gemeinnützigkeitsrechtliches Know-how
  • Verfahren vor dem Finanzgericht und Bundesfinanzhof

Unsere Leistungen kurzgefasst

  • Steuerliche Kompetenz als Full-Service-Steuerkanzlei mit Spezial-Know-how für gemeinnützige und allg. steuerbegünstigte Einrichtungen und Organisationen
  • Als Rechtsanwälte sprechen wir verhandlungssicheres Juristendeutsch
  • Einstweiliger Rechtsschutz und Aussetzung der Vollziehung
  • Verteidigung gegen Mehrergebnisse aus Betriebsprüfungen
  • Revision und Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof
  • Prüfung von Chancen und Risiken einer Klage mit Kostenanalyse

Anwaltliche Prozessführung und steuerliches Know-how aus einer Hand

©Billion Photos – Shutterstock.com

Viele reine Steuerberaterkanzleien ohne anwaltliche Berater stoßen bei der außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung an ihre Grenzen. Profitieren Sie daher von der Qualifizierung unserer Partner als versierte Anwälte im Bereich des Steuerrechts mit dem Schwerpunkt gemeinnütziger Einrichtungen als Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.

Wir vertreten Ihre Interessen umfassend, von einer streitigen Veranlagung über ein Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt bis hin zu einem Finanzgerichtsverfahren vor einem Finanzgericht (FG) oder dem Bundesfinanzhof (BFH). Wir stehen Ihnen im Finanzgerichtsverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes wie auch im Hauptsacheverfahren zur Seite. Wenn es zu Ihrem Vorteil ist, gehen wir einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht aus dem Weg. Selbstverständlich arbeiten wir auch bei vollem Mandatsschutz mit Ihrem Deklarations-Steuerberater zusammen.

Finanzgerichtsverfahren

©El Nariz – Shutterstock.com

Ist eine Einigung mit der Finanzverwaltung im Rahmen eines Einspruchsverfahrens nicht zu erzielen, beraten wir Sie eingehend über die Chancen und Risiken eines gerichtlichen Vorgehens. Um Ihre Erfolgsaussichten in einem Finanzgerichtsverfahren zu steigern, prüfen wir umfassend für Sie die zutreffende Rechtslage und gehen mit Ihnen die Beweislast und Nachweispflichten durch. Während des Verfahrens steht Ihnen immer ein steuerrechtlich versierter Anwalt als Vertreter und Berater zur Seite, der Sie durch die Unwägbarkeiten eines Gerichtsprozesses führt. Dabei überwachen und prüfen wir natürlich auch, ob das berufene Gericht zu einer fehlerfreien Entscheidung kommt. Dies ist bei der Finanzgerichtsbarkeit von größter Bedeutung, weil es in diesem Fall keine Berufungsinstanz gibt. Ein Fehler bei der Planung und Durchführung eines Finanzgerichtsprozesses kann somit unheilbare Folgen haben.

Auch im einstweiligen Rechtsschutz, beispielsweise um eine gerichtliche Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden gegen den Willen des Finanzamtes zu erreichen, vertreten wir Sie gerne. Dies hat den Vorteil, dass Sie die streitigen Steuern nicht zuerst bezahlen müssen, um diese später erst zurückzuerhalten.

Der Bundesfinanzhof (BFH)

©Alexander Kirch – Shutterstock.com

Hatten Sie mit Ihrer Klage vor einem Finanzgericht (FG) nicht oder nicht vollständig Recht bekommen, steht Ihnen die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) offen, wenn das Finanzgericht die Revision zugelassen hat. Beim BFH findet eine erneute Überprüfung der für Sie relevanten Rechtsfragen statt. Eine erneute Überprüfung der Tatsachen (Zeugenbeweis, Urkunden etc.) ist jedoch nicht möglich, dies ist der ersten Instanz, dem Finanzgericht, vorbehalten.

Hat das Finanzgericht die Revision zum BFH in Ihrem Fall nicht zugelassen, prüfen wir für Sie die Möglichkeit der sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof. In gesetzlich streng limitierten Fällen ist es möglich, die Revision zum BFH zu erzwingen. Hierbei handelt es sich um ein sehr formales Verfahren, das erhebliche Hürden in der Praxis mit sich bringt, die es zu überwinden gilt. Wir begleiten Sie als erfahrene Prozessanwälte gern in diesem Verfahren, auch nach einer selbst oder von anderen Beratern geführten ersten Instanz. Sprechen Sie uns in jeder Phase des Verfahrens gern an!


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