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Jahresabschluss für NPOs

 

Jährliche Rechnungslegung nach lege artis

  • Bilanzen und Einnahmen-Überschussrechnung
  • Ausweis der Ergebnisse der jeweiligen Sphären
  • Für Steuerrecht, Zivilrecht und Gemeinnützigkeitsrecht

Unsere Leistungen kurzgefasst

  • Jahresrechnung durch Bilanz oder Einnahmen-Überschussrechnung
  • Ergebnis des ideellen Bereichs unter Darstellung der Verwaltungskosten
  • Ausweis des Vermögens, der Spenden und der Mitgliedsbeiträge
  • Ergebnisermittlung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe
  • Darstellung der Zweckbetriebe für Ihre satzungsgemäßen Ziele
  • Nachweis ordnungsgemäßen Wirtschaftens und Mittelverwendung

Jahresabschluss unter Darstellung der vier Sphären

©Lisa S. – Shutterstock.com

Das Handeln Ihrer NPO wird im Gemeinnützigkeitsrecht in vier Sphären eingeteilt. Im ideellen Bereich werden Ihre steuerbegünstigten Zwecke unmittelbar verwirklicht. Häufige Fragen beziehen sich auf Spenden und Mitgliedsbeiträge. Der ideelle Bereich einer NPO unterliegt nicht der Besteuerung und ist daher streng von den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben abzugrenzen. Durch die Vermögensverwaltung erzielen Sie steuerfreie Einnahmen für Ihre NPO. Zweckbetriebe dienen im Einzelfall der Erreichung Ihrer gemeinnützigen Zwecke und sind wiederum von den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zu unterscheiden. Verlassen Sie sich auf unser spezialisiertes Know-how.

Aus der Zuordnung der Geschäftsvorfälle zu den Sphären ergeben sich ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Auswirkungen. Bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben darf kein Verlust entstehen, weil sonst die Gemeinnützigkeit gefährdet ist. Hier helfen wir Ihnen, Risiken zu erkennen und die Wirtschaftlichkeit Ihrer Vereinsgaststätte, Ihrer Sommerfeste, Ihres Online-Shops oder sonstiger wirtschaftlicher Betätigungen zu analysieren. Selbstverständlich profitieren Sie als NPO von dem Erfahrungsschatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei allen allgemeinen Bilanzierungsfragen.

 

Unter folgendem Link finden Sie unsere ausführliche Ausfüllanleitung für die Steuererklärung 2017 für Ihren gemeinnützigen Verein:

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Mittelverwendungsrechnung

©Andrei Korzhyts – Shutterstock.com

Als NPO-Experten erstellen wir Ihre Bilanzen und Einnahmen-Überschussrechnungen entsprechend den steuerrechtlichen, gemeinnützigkeitsrechtlichen und zivilrechtlich/handelsrechtlichen Vorgaben. Insbesondere wenn die Mittel nicht im laufenden Jahr verwendet werden, ist eine rechtssichere Mittelverwendungsrechnung für Ihre steuerbegünstigte Körperschaft entscheidend.

 

Verwaltungskosten im Blick!

©Jat306 – Shutterstock.com

Die Ausgaben für die allgemeine Verwaltung  inklusive der Kosten für die Spendenwerbung  dürfen nach der Abgabenordnung einen angemessenen Rahmen nicht übersteigen. Durch fachkundige Rechnungslegung weisen wir die Verwaltungskosten aus und diskutieren Lösungen und Verbesserungen mit Ihnen.


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