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Welche zusätzlichen Kosten kommen bei der Vereinsgründung auf Sie zu?

 

Gründungskosten: eingetragener Verein oder gGmbH?

Die Kosten für die Gründung eines eingetragenen Vereins (e. V.) unterscheiden sich erheblich von den Kosten für die Gründung einer gGmbH. Entsprechend kann neben anderen Punkten, wie Haftung und Ausgestaltung der Geschäftsführung, auch die Kostenfrage eine Rolle bei der Wahl der Rechtsform spielen.

Um Ihnen die Entscheidung leichter zu machen, möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die in etwa anfallenden Kosten bei der Gründung geben:

Eingetragener Verein

Notargebühren für die Beglaubigung der Anmeldung 

26,00 € 

Zzgl. Schreib- und  Zustellgebühr 

Registergebühr für die Eintragung beim zuständigen Amtsgericht52,00 € 
Bekanntmachung der Eintragung10,00 € bis 30,00 € 

Optional:

Beratung zur Satzungserstellung

500,00 € bis 800,00 € 
Summe 588,00 € bis 708,00 € 

 

gGmbH

Notargebühren

mindestens 750,00 € 

Zzgl. Schreib- und  Zustellgebühr 

Registergebühr für die Eintragung beim zuständigen Amtsgericht150,00 € 

Optional:

Rechtsberatung

2000,00 € bis 2.500,00 € 

Summe 2.900,00 € bis 3.400,00 € 

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Wir helfen gern.


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