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Steuererklärung im gemeinnützigen Verein – neue Formulare

25. Mai 2018 – Dr. Rafael Hörmann
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    Die Steuererklärung im gemeinnützigen Verein stellt alle drei Jahre aufs Neue eine Herausforderung für die Verantwortlichen dar. Speziell für alle diejenigen, die für das Jahr 2017 oder in 2018 für mehrere Vorjahre mit 2017 eine Erklärung abgeben müssen, sind einige Neuerungen zu beachten.

    Die wichtigsten Änderungen

    Die Finanzverwaltung hat für die Steuererklärung 2017 neue Formulare angekündigt in welchen umfassende Änderungen bei der Körperschaftsteuererklärung enthalten sein sollen. Aktuell sind diese Formulare aber noch nicht freigegeben und werden vor Ende Juni 2017 auch nicht im Portal „mein ELSTER“ abrufbar sein. Die Crux besteht nun darin, dass der normale Abgabetermin für die Steuererklärung bereits am 31.05.2018 enden würde.

    Das Bundesministerium für Finanzen hat nun darauf reagiert und erklärt, dass die Körperschaftsteuererklärung (ehemals Gem 1/ Gem1A) für 2017 in diesem Jahr bis zum 31.08.2018 elektronisch oder in Papierform abgegeben werden kann. Dieser Termin ist bewusst ein Monat nach voraussichtlicher Veröffentlichung der neuen Formulare gewählt, um so möglichst vielen die Einreichung der Erklärung in elektronischer Form zu ermöglichen.

    Sobald die neuen Formulare zum Download zur Verfügung stehen, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen eine ausführliche Ausfüllanleitung zur Hand geben.

     

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