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Vereinsrechtstag 2020: Reform der Gemeinnützigkeit lässt weiter auf sich warten

25. Mai 2020 – Sebastian Hessenberger
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    Das für das Jahr 2020 geplante und im Koalitionsvertrag festgelegte Gesetzgebungsvorhaben zur Reform des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts liegt weiterhin auf Eis. Die vom Bundesministerium der Finanzen angekündigten dahingehenden Aktivitäten werden weiter aufgeschoben.

    Inhalt dieser geplanten Reform ist u.a. eine Gesetzesänderung aufgrund des Attac –Urteils des BFH aus dem Jahr 2019, in welchem dieser der politischen Entfaltungsmöglichkeit gemeinnütziger Organisationen sehr enge Grenzen setzte, wodurch sich im gesamten Non-Profit Sektor Verunsicherung breitmachte. 

    Die Länder haben die Bundesregierung nicht zum ersten Mal aufgefordert, konkrete Reformvorschläge zu unterbreiten. Der Bundesrat hat daneben erneut Initiativen zu einigen teilweise grundlegenden Änderungen gestartet. Prof. Dr. Rainer Hüttemann betonte beim 5. Vereinsrechtstag am 21.02.2020 in Frankfurt a. M., dass man sich innerhalb der Bundesregierung zwischen Union und SPD wohl uneins darüber sei, in welcher Form man auf das Attac-Urteil des BFH reagieren wolle.

     

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