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Auswirkungen von Corona auf Arbeitsverträge von Sportlern

29. Juli 2020 – Max Mörtl
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    Nach wie vor stellt uns die weltweite Corona-Pandemie vor Herausforderungen und Probleme, die auch oder gerade in der Welt des Sports keinen Halt machen. Während Sportveranstaltungen abgesagt werden oder nur im Fernsehen übertragen werden, die Diskussionen weiter anhalten, welche Sportarten nun weiterverfolgt werden dürfen und welche nicht, stellt sich für so manchen Sportler auch die Frage nach den arbeitsrechtlichen Auswirkungen. 

    Ruhende Saison

    Während die Bundesliga mit sog. Geisterspielen wiederaufgenommen wurde, wurde die ruhende Saison in manch anderem Bereich noch nicht wieder aufgehoben. Der Arbeitgeber des Sportlers, in der Regel der Sportverein, ist aber auch während der ausgesetzten Saison zur Zahlung des vertraglich vereinbaren Gehalts verpflichtet. Dies ergibt sich daraus, dass der Arbeitsgeber stets das Risiko des Betriebsausfalls trägt, § 615 Satz 3 (Bürgerliche Gesetzbuch) BGB. Nicht zu bezahlen sind jedoch leistungsbezogene Bestandteile der Vergütung, wie bspw. eine Torprämie oder Antrittsprämie. 

    Vertragsende vor verschobener Saison

    Das Arbeitsverhältnis von Sportlern ist in der Regel zeitlich befristet. Dadurch kann es vorkommen, dass ein Vertrag endet, obwohl die Saison aufgrund einer Verschiebung noch gar nicht zu Ende ist. Diese Problematik ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Es sollte daher versucht werden, frühzeitig eine einvernehmliche Regelung mit dem jeweiligen Sportler zu treffen. 

    Infektion mit Corona

    Wird ein Sportler positiv auf COVID-19 getestet, hat er, wie bei jeder anderen Erkrankung auch, einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung für maximal sechs Wochen. Zu beachten ist jedoch auch ein potenzieller Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn der Sportler unter Quarantäne gestellt wird. 

    Doping

    Die Bestimmungen zum Anti-Doping bleiben von Corona unberührt. Jedoch ist momentan die Durchführung von Dopingkontrollen ausgesetzt. Die nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) arbeitet zwar gerade an sogenannten Dried Blood Spot (DBS)-Tests, diese sind jedoch noch nicht zur Doping-Kontrolle anerkannt und werden voraussichtlich auch erst bei den Olympischen Spielen 2022 zur Anwendung kommen. 

     

     

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