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DFB – Steuerhinterziehung oder legitimes Gestaltungsmodell?

8. Oktober 2020 – Dr. Rafael Hörmann
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    DFB – Steuerhinterziehung oder legitimes Gestaltungsmodell?

    Laut Mitteilung aus der Tagespresse vom heutigen Vormittag kam es heute am 07.10.2020 zu einer Reihe von Hausdurchsuchungen beim Deutschen Fußball Bund e.V. (DFB) sowie führenden Köpfen des DFB, etwa Ex-DFB-Präsident Reinhard Grindel (59), Ex-DFB-Vize und BVB-Boss Reinhard Rauball (73) in Herdecke, DFB-Vize Rainer Koch (61), Ex-Generalsekretär Helmut Sandrock (63), Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge (49) und Generalsekretär Friedrich Curtius (44). Hintergrund der Durchsuchung ist laut Zeitungsbericht eine steuerfreie Vereinnahmung von Entgelten aus der Bandenwerbung bei den Spielen der Deutschen Nationalmannschaft. Diese Gestaltung geht zurück auf eine seit langer Zeit gelebte Billigkeitslösung der Finanzverwaltung, die es steuerbegünstigten, gemeinnützigen Vereinen grds. gestattet, Einnahmen aus Bandenwerbung steuerfrei zu vereinnahmen, wenn die Grenzen der sog. Vermögensverwaltung nicht überschritten werden. Diese in der Gestaltungspraxis übliche Herangehensweise hat jedoch eng gesteckte Grenzen und ist etwa nur dann möglich, wenn das Vermarktungsgeschäft in Gänze an einen Pächter der Werbeflächen übertragen ist und dieser alleine das wirtschaftliche Risiko der Vermarktung trägt. Ob die hier vorgeworfene Einflussnahme auf die Auswahl der Sponsoren bereits ausreicht, diese Grenzen der Steuerfreiheit zu überschreiten, bleibt abzuwarten.

    Das Thema hat neben dem DFB große Tragweite, da davon alle Konzeptionierungen der Bandenwerbung in allen Sportarten und Wettkampfsituationen betroffen sein können. Insofern ist das Thema keinesfalls nur auf den Fußball bzw. den DFB begrenzt.