Weiterhin Leistungen von gemeinnützigen Körperschaften im Rahmen der Flüchtlingshilfe bis 2021 steuerbegünstigt

Der Veranlagungszeitraum der Billigkeitsmaßnahmen in Bezug auf der Flüchtlingshilfe dienenden Leistungen von Einrichtungen wurde verlängert. Die genauen Infos hier in unserem Artikel.