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Vereinsrecht vom spezialisierten
Rechtsanwalt

 

Durchstarten mit den Vereinsprofis – Ihre Rechtsanwälte für das Vereinsrecht in München

Dr. Rafael Hörmann ist Spezialist als Rechtsanwalt für das Vereinsrecht. Er und sein Team bieten Vereinen sowie Berufsverbänden jeder Größe und deren Mitgliedern in München, Bayern sowie bundesweit umfassende rechtliche und steuerliche Beratung an.

 

Wir können Sie unter anderem in folgenden Themen beraten:

- Gründung eines Vereins als wirtschaftlicher Verein, gemeinnütziger Verein oder Idealverein -

- Umfassende anwaltliche und steuerliche Beratung vom Spezialisten für Vereinsrecht -

- Zukunftsorientierte Strukturen schaffen, insbesondere durch Gestaltung von Zuständigkeit und Zusammenarbeit bei Organen sowie sonstigen Gremien -


 

Alle Themen unserer Vereinsberatung

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Unterstützung bei Satzungsänderungen und Satzungsneufassungen

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Ausarbeitung von Vereinsordnungen, insbesondere Beitragsordnungen, Geschäftsordnungen und Wahlordnungen

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Anstellungsverträge bzw. Geschäftsbesorgungsverträge mit hauptamtlichen Organmitgliedern und besonderen Vertretern sowie Vergütung von ehrenamtlich tätigen Personen

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Unterstützung bei der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister des örtlich zuständigen Registergerichts - in München beim Amtsgericht München - sowie anwaltliche Vertretung bei der Auseinandersetzung mit dem Registergericht

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Beratung und Hilfestellung zur Erlangung und langfristigen Sicherung eines steuerbegünstigten Status. Insbesondere Anerkennung als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich und Prüfung der tatsächlichen Geschäftsführung nach der Anerkennung.

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Beratung zu echten und unechten Zuschüssen und öffentlichen Fördergeldern von Bund, Ländern und Kommunen

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Beratung zu den Voraussetzungen von Spendensiegeln, insbesondere DZI Spenden-Siegel

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Beratung zur Finanzierung des Vereins, Festlegung und Ausgestaltung des Mitgliedsbeitrags und optional von Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen

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Strukturberatung zu Gremienstrukturen, Organen, besonderen Vertretern sowie fakultativen Aufsichtsorgane wie Beirat oder Aufsichtsrat

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Teilnahme und Unterstützung bei Mitgliederversammlungen, insbesondere mehrheitsgebundene Wahlen und sonstige Beschlussfassungen

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Erarbeitung von Leitlinien zur nachhaltigen Vereinsführung und Vereinsarbeit (Corporate Governance)

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Aufbau und Verbesserung der internen Abläufe, insbesondere Buchhaltung und Rechnungslegung (Finance Codex)

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Vorträge und Seminar zum Vereinsrecht in unserer Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort

 


 

Mögliche Beratungsthemen

Gründung von Vereinen und Verbänden

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Bei der Gründung von Vereinen ist zum einen zwischen der Gründung eines rechtsfähigen und eines nichtrechtsfähigen Verein sowie zwischen Idealverein und wirtschaftlichem Verein zu unterscheiden. Wird eine Anerkennung des Vereins als gemeinnützig angestrebt, steht grundsätzlich nur der Idealverein als rechtsfähiger oder nicht rechtsfähiger Verein zur Auswahl, da der wirtschaftliche Verein zumindest teilweise auch wirtschaftliche Zwecke verfolgen muss und dies der steuerrechtlichen Anerkennung als gemeinnützig entgegensteht. Dieser Ausschließlichkeitsgedanke des Gemeinnützigkeitsrechts führt aber nicht dazu, dass Idealvereine aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht keinerlei wirtschaftliche Aktivitäten entfalten dürfen. Zivilrechtlich ist dies durch das sogenannte Nebenzweckprivileg gedeckt. Aus dem Blickwinkel des Gemeinnützigkeitsrechts ist lediglich sicherzustellen, dass die wirtschaftliche Betätigung etwa als Mittelbeschaffungsquelle auf die steuerbegünstigte Zweckerreichung gerichtet ist.

Soll ein rechtsfähiger Verein gegründet werden, ist dieser in das Vereinsregister einzutragen. Hierfür bedarf es mindestens sieben Gründungsmitglieder und einer schriftlichen Satzung sowie der Bestellung mindestens eines Vorstands. Soll der Verein als gemeinnützig anerkannt werden, ist zwingend die amtliche Mustersatzung nach § 60a AO zu berücksichtigen.

Gern begleiten wir Sie schon bei der Konzeptionierung sowie im gesamten Gründungsprozess und der Abstimmung mit der Finanzverwaltung und dem Registergericht.

 

Mitgliederversammlungen, Wahlen und laufendes Vereinsmanagement

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Neben der Gründungsphase begleiten wir Sie auch bei der laufenden Vereinsarbeit und stehen Ihnen mit unserem Erfahrungsschatz und unserer rechtlichen Expertise zur Seite. Insbesondere die rechtssichere Durchführung von Mitgliederversammlungen kann hierbei mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein. Muss eine Mitgliederversammlung wegen Formfehlern wiederholt werden, kann dies erhebliche Kosten für den Verein mit sich bringen. Stehen Beschlussfassungen mit erheblichen Auswirkungen an, muss bereits bei der Ladung zur Mitgliederversammlung auf eine gesetzes- und satzungskonforme Durchführung geachtet werden. Dies gilt insbesondere bei einer angestrebten Satzungsänderung. Gern stehen wir Ihnen auch als Ansprechpartner während einer Mitgliederversammlung zur Verfügung und unterstützen den Versammlungsleiter bei Entscheidungen zu Rede- und Stimmrechten, Fragen zur Tagesordnung und der Durchsetzung des Leitungsrechts. Insbesondere bei Wahlen ist darauf zu achten, dass die Stimmabgaben gesetzes- und satzungskonform erfolgen und auch ausreichend in einem Protokoll festgehalten werden. Die korrekte Protokollierung ermöglicht erst die Anmeldung der neu gewählten Vorstandsmitglieder zum Vereinsregister. Fehler im Wahlvorgang führen zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und schlimmstenfalls zu einer Führungslosigkeit des Vereins.

Außerhalb der Mitgliederversammlung beraten wir Sie beim laufenden Vereinsmanagement und geben Entscheidungshilfen bei schwerwiegenden Vorstandsentscheidungen. Fehler in der Vorstandsarbeit eröffnen Haftungsrisiken für die Handelnden wie auch für die übrigen Vorstandsmitglieder. Neben einer klaren und umfassenden Dokumentation von Entscheidungen können wir den Vorstand als Leitungsorgan bereits vor Beschlussfassung über die rechtlichen und steuerlichen Risiken aufklären und Handlungsempfehlungen liefern.

 

Umstrukturierung und Ausgründung

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Innerhalb der laufenden Entwicklung der Aktivitäten eines Vereins kann eine Strukturanpassung bei Organen und Zuständigkeiten notwendig werden. In der Entwicklung eines Vereins stellen sich insbesondere bei den Leitungsorganen Abgrenzungsfragen zwischen dem Ehrenamt und Hauptamt. Wann ist es etwa sinnvoll, dem ehrenamtlichen Vereinsvorstand einen hauptamtlichen Geschäftsführer, etwa als besonderer Vertreter nach § 30 BGB, zur Seite zu stellen? Alternativ kann es auch angezeigt sein, den ehrenamtlichen Vorstand in ein hauptamtliches Leitungsgremium umzubauen und mit einem ehrenamtlich besetzten Aufsichtsrat oder Beirat zu ergänzen. Diese Fragen können dabei nicht abstrakt beantwortet werden, sondern sind individuell nach den jeweiligen Entwicklungen, Aufgaben und Zielen zu bestimmen. Gern erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Entwicklungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Umsetzung und Implementierung neuer Strukturen und Zuständigkeiten.

Insbesondere bei einer Ausweitung wirtschaftlicher Tätigkeiten, etwa als steuerbegünstigter Zweckbetrieb oder aber steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe kann neben einer Strukturanpassung innerhalb des Vereins auch eine Ausgründung solcher Aktivitäten auf Tochtergesellschaften, etwa als gGmbH oder auch als gewerbliche GmbH angezeigt sein. Gern beraten wir Sie auch in allen Fällen der Ausgliederung von Geschäftstätigkeiten umfassend und begleiten Sie bei diesem Prozess aus rechtlicher wie steuerlicher Sicht. Insbesondere aus steuerlicher Sicht sind die Vorgaben des Gemeinnützigkeitssteuerrechts etwa bei der Vermögensausstattung einer Tochtergesellschaft zu berücksichtigen. Auch bei der späteren Zusammenarbeit zwischen dem Verein und der Tochtergesellschaft stellen sich weitere Fragen aus steuerlicher Sicht, etwa die Schaffung umsatzsteuerlicher oder ertragsteuerlicher Organschaften sowie Fragen zu Ausschüttungen und weiterer Vermögensausstattung.

 

 


 

Ihre Vereinsprofis stehen zur Verfügung


 

Bundesweite und überregionale Vertretung und Beratung von Vereinen und Verbänden

Die NPO Experts aus München und deren Spezialisten aus dem Bereich des Vereinsrecht beraten und betreuen rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine und Verbände, auch als steuerbegünstigte Berufsverbände sowie gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine bundesweit, insbesondere in Bayern sowie Berlin, Frankfurt, Köln und Hamburg.

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