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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Für den Fall der Fälle vorbereitet sein

  • Rechtsicherheit für Sie und Ihre Angehörigen
  • Keine ungeordneten Verhältnisse hinterlassen
  • Immer auch das Steuerrecht und Erbrecht im Blick

 

Unsere Leistungen kurzgefasst

  • Beratung bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten
  • Beratung bei der Erstellung von Patientenverfügungen
  • Zusammenarbeit mit kompetenten Notaren
  • Umfassende Beratung zur Vermögensvorsorge
  • Vermeidung der Einsetzung eines Betreuers von Amts wegen
  • Registrierung beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Errichtung einer Vorsorgevollmacht

©timyee – Shutterstock.com

Mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. Natürlich können Sie dabei vereinbaren, dass der Bevollmächtigte von der Vorsorgevollmacht erst Gebrauch machen darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über Ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Sie können damit also sicherstellen, dass Sie heute schon festlegen, wer sich später einmal um Ihre Vermögenssorge kümmern wird.

Um eventuellen Zweifeln hinsichtlich der Echtheit und Wirksamkeit der Vollmacht zu begegnen, können Sie die Vollmacht notariell beurkunden lassen. Mit einer öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift wird deren Echtheit bestätigt. Hierbei arbeiten wir mit versierten Notaren zusammen. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass die Vorsorgevollmacht zur Verfügung steht, wenn sie benötigt wird. Sie können die Tatsache der Vorsorgebevollmächtigung und den Namen der bevollmächtigten Person auch beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Hierbei unterstützen wir Sie gern.

Patientenverfügung

©jannoon028 – Shutterstock.com

Mit der Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen. Gern beraten wir Sie dabei zu den Möglichkeiten und bieten Ihnen eine umfassende Hilfestellung bei der Erstellung an.

 

 

Weitere Leistungen von CHP

 

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