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Steuerberatung für Rentner und Pensionäre

Auch die Rente wird besteuert

  • Steuererklärung für Rentner und Pensionäre
  • Nachgelagerte Besteuerung
  • Kennen Sie Ihre Rechte

Unsere Leistungen kurzgefasst

  • Steuerliche Erfassung Ihrer Pension und Renten unter Ansatz des steuerfreien Teils
  • Ansatz der Krankenversicherungsbeiträge und Ihrer Arztkosten
  • Schwerbehindertenquote und Altersentlastungsbeitrag
  • Auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung
  • Faire Preise für Ihre Einkommensteuererklärung
  • Gesamtkonzept inklusive Ihrer Kapitaleinkünfte und Vermietungseinkünfte

Die nachgelagerte Besteuerung

©Halfpoint – Shutterstock.com

Seit dem 01. Januar 2005 ist Deutschland in die sogenannte nachgelagerte Besteuerung eingetreten. Während die Aufwendungen für die Altersvorsorge in der beruflich aktiven Phase nunmehr zunehmend steuerlich freigestellt werden, muss in der Leistungsphase die Rente besteuert werden.

Neben der Höhe der Rente ist der sogenannte Rentenfreibetrag wichtig. Hiermit wird der Teil der Rente bezeichnet, der nicht zu versteuern ist. Der Anteil der besteuerten Rente hängt von dem Jahr des Rentenbeginns ab. Wir ermitteln für Sie Ihre Einkommensteuerbelastung und beziehen alle steuerlichen Umstände mit ein, also Ihren Familienstand, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder außergewöhnlichen Belastungen – zum Beispiel bei nicht erstatteten Arztkosten, Brille und Hörgerät oder bei einer Schwerbehinderung.

 

Vermeiden Sie Ärger mit dem Finanzamt

©PhotographyByMK – Shutterstock.com

Die Deutsche Rentenversicherung schätzt, dass bislang fast drei Viertel aller Rentnerhaushalte steuerfrei blieben. Nunmehr und vermehrt in den kommenden Jahren werden Rentner, die durchschnittliche Rentenbeiträge bezahlt haben, selbst ohne nennenswerte Nebeneinkünfte Steuern bezahlen müssen. Die Nichtabgabe von Steuererklärungen und, in Folge, die Nichtabführung der Einkommensteuer kann als Steuerverkürzung oder gar Steuerhinterziehung steuerlich und strafrechtlich verfolgt werden. Vermeiden Sie Ärger mit dem Finanzamt und vereinbaren Sie einen Termin mit uns, um zu ermitteln, ob Sie bereits im Bereich der Einkommensteuer-Erklärungspflicht sind.  

 

Weitere Leistungen von CHP

 

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Vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Wir freuen uns auf Sie!

Sie erreichen unsere Zentrale in München jederzeit unter der Telefonnummer 089-74 91 48 0
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