Bundesratsinitiative zur Erhöhung der Umsatzfreigrenze
Der Senat für Finanzen der Hansestadt Bremen hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der die Einnahmegrenze für die Befreiung von der Körperschafts- und der Gewerbesteuer von derzeit 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht werden soll.
Angesichts der breiten Zustimmung seitens der anderen Bundesländer zur angekündtigten Bremer Initiative, rechnet die Finanzsenatorin mit einer Mehrheit im Bundesrat für die Erhöhung der Freigrenze. Neben dem Bundesrat muss auch der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fassen, damit die Abgabenordnung geändert werden kann.
Hinweis: Die Umsatzfreigrenze wurde zuletzt vor über zehn Jahren angepasst. Lediglich die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Sport wurde auf 45.000 Euro erhöht. Da die Bundesregierung die Verbesserung der Bedingungen für ehrenamtliches Engagement auf der Agenda hat, stehen die Chancen auf eine Erhöhung des Freibetrags gut.
Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, Pressemitteilung vom 15.05.2018