Gesetzesinitiativen: Höherer Übungsleiterfreibetrag und mehr
Die Bundesländer wollen Vereine besser fördern. In der letzten Sitzung des Bundesrats vor der Sommerpause wurde eine Gesetzesinitiative behandelt, die u.a. zum Inhalt hat, den Übungsleiterfreibetrag zu erhöhen.
Die Initiative wurde unter TOP 58 der letzten Sitzung des Bundesrats vor der Sommerpause behandelt und trägt den Titel “Steuerliche Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft”. Darin geht es u.a. um folgende Themen (Bundesrat, BT-Drs. 309/18, 27.06.2018, Abruf-Nr. 202096):
- Die Anhebung der Überleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EstG) von 2.400 Euro auf 3.000 Euro.
- Die Anhebung der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) von 720 Euro auf 840 Euro.
- Die Anhebung der Einnahmegrenze für steuerbegünstigte Körperschaften (§ 64 Abs. 3 AO) von 35.000 Euro auf 45.000 Euro.
Das vorläufige Ergebnis lautet: der Bundesrat beschloss, diese Initiative in den Ausschüssen weiter zu diskutieren.
Notiz des Autors: Sprechen Sie ruhig die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises auf die Gesetzesinitiative an. Dem Ehrenamt wäre wirklich geholfen, wenn diese in Gesetzesform gegossen würde. Wir halten Sie auf dem Laufenden.