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Was zählt als ehrenamtliche Tätigkeit?

Veröffentlicht am 23.02.2018

 

Was bedeutet der Begriff "Ehrenamt"?

Der Begriff des Ehrenamts ist im Gesetz nicht begrifflich definiert. Gleichwohl verwendet der Gesetzgeber den Begriff im Gesetz an vielen Stellen. Der Jurist behilft sich hier, indem er alles als Ehrenamt ansieht, das vom Gesetz als solches bezeichnet, im allgemeinen Sprachgebrauch als ehrenamtlich verstanden oder vom materiellen Begriff des Ehrenamts umfasst wird. 
 

Wann gilt Ihre Tätigkeit als ehrenamtlich ?

Für den Laien ist diese Umschreibung des Begriffs des Ehrenamts aber nicht besonders verständlich. Daher möchten wir versuchen, Ihnen den Begriff der ehrenamtlichen Tätigkeit etwas verständlicher zu erläutern:


 

  • Um ehrenamtlich tätig zu sein, müssen Sie selbst nicht zwingend Vereinsmitglied sein. Allerdings wird Ihre Tätigkeit in irgendeiner Weise regelmäßig organisiert sein. Sei es in einem Verein oder durch staatliche Institutionen und Aufgabenübertragung (Freiwillige Feuerwehr oder Ehrenrichter).
  • Ihre Tätigkeit muss zudem freiwillig erfolgen. Wenn Sie also mangels Nachwuchs zum Feuerwehrdienst in Ihrer Heimatgemeinde zwangsweise herangezogen werden, ist diese Tätigkeit nicht mehr ehrenamtlich im engeren Sinn, selbst wenn es sich (ursprünglich) um eine freiwillige Feuerwehr gehandelt hat.
  • Mit Blick auf das Steuerrecht ist die Nebenberuflichkeit zwingende Voraussetzung einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Das Ehrenamt darf also nicht ihre Hauptbeschäftigung darstellen. Allerdings ist der Begriff der Nebenberuflichkeit sehr weit gefasst. Als Rentner können Sie problemlos ehrenamtlich tätig sein, selbst wenn Sie sonst nicht mehr berufstätig sind. Und auch wenn sie Hauptberuflich Feuerwehrmann sind, können Sie in Ihrer Freizeit bei der freiwilligen Feuerwehr ihrer Heimatgemeinde aktiv sein. Ausschlaggebenden für die Einordnung als nebenberuflich ist die Stundenzahl, welche Sie ehrenamtlich aktiv sind.
  • Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit dürfen Sie grundsätzlich keinen Lohn oder Gehalt erhalten. Das Ehrenamt wird unentgeltlich ausgeübt.
  • Möglich ist es jedoch, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Aufwandsentschädigung zu erhalten, wie die Ehrenamtspauschale oder die Übungsleiterpauschale.
  • Sinn und Zweck des Ehrenamtes ist es, anderen zu helfen. Daher muss Ihr ehrenamtliches Engagement auch anderen zugutekommen und altruistisch sein.
     

Wie prüfe ich, ob meine Tätigkeit als ehrenamtlich gilt?

Um zu überprüfen, ob Ihre Tätigkeit als ehrenamtlich Tätigkeit zählt, haben wir Ihnen die folgende handliche Checkliste erstellt. Die Checkliste zum Thema "Was zählt als ehrenamtliche Arbeit?" können Sie bei uns ganz einfach kostenlos herunterladen.

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Ein Beispiel für ehrenamtliche Tätigkeit 

 

Ein Beispiel: Sie spielen in einem Verein Fußball. Dies tun Sie freiwillig, unentgeltlich und vermutlich auch nebenberuflich. Trotzdem sind Sie nicht ehrenamtlich tätig, da es am altruistischen Handeln fehlt. Andere Personen haben schließlich nichts von Ihrem persönlichen Spielvergnügen.
Anders ist dies jedoch, wenn Sie nicht nur selbst spielen, sondern an einem Nachmittag die Woche zusätzlich die Jugendmannschaft des Vereins trainieren. Dann handeln sie bezogen auf das Jugendtraining freiwillig, unentgeltlich, nebenberuflich und eben auch altruistisch. Deshalb gilt Ihre Arbeit in diesem Fall als ehrenamtliche Tätigkeit.

 


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