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Umstrukturierung bei NPOs

 

Strukturen müssen mit Ihrer Entwicklung Schritt halten

  • Ausgründung von Beteiligungen
  • Formwechsel und Umwandlungen
  • Anpassung von Geschäftsleitungs- und Aufsichtsstrukturen

Unsere Leistungen kurzgefasst

  • Vollständige rechtliche und steuerliche Begleitung bei Ausgründungen und Schaffung von Beteiligungen
  • Erstellung aller notwendigen Vertragsunterlagen und Dokumentationen
  • Sicherung des steuerlichen Status als gemeinnützige Organisation
  • Nutzung von ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Organschaften als Gestaltungsmodell
  • Rechtskreisübergreifende Betreuung, insbesondere im Arbeitsrecht
  • Zusammenarbeit mit auf den dritten Sektor spezialisierte Notare

Ausgründung und Kooperationen

©Viesinsh – Shutterstock.com

In bestimmten Fällen kann es steuerlich wie auch zivilrechtlich sinnvoll sein, Aktivitäten auf eine neu zu gründende Gesellschaft, meist als Tochtergesellschaft, auszulagern. Hierbei kann eine mögliche Haftung ausgelagert werden sowie auch die Einflussnahme durch Gesellschafter anders geregelt werden. Damit eine Ausgründung von Aktivitäten oder die Schaffung einer neuen rechtlichen Einheit für neue Betätigungsfelder keine steuerlichen oder auch rechtlichen Nachteile mit sich bringen wird, muss eine Vielzahl von Regeln und Besonderheiten Beachtung finden. Wichtig ist bereits die Frage, wie und mit welchen Mitteln eine neue Gesellschaft ausgestattet werden soll, wenn die Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts nicht verletzt werden sollen. Daneben ist die spätere Zusammenarbeit zwischen ursprünglicher Einrichtung und neuer Tochtergesellschaft auch ertragssteuerlich, insbesondere mit dem Blick auf die Umsatzsteuer, zu beurteilen und zu planen.

Neben der Ausgründung von Gesellschaften kann auch die Schaffung von Beteiligungen, etwa im Rahmen der Zusammenarbeit mehrerer gemeinnütziger Einrichtungen, sinnvoll sein. Regelmäßig erfolgt dies bei Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen oder aber auch bei der Zusammenarbeit mit gewerblich tätigen Partnern. Die dabei auch ohne gewollte Gestaltung entstehenden Gesellschaften bürgerlichen Rechts können bei unbedarfter und teilweise unbewusster Umsetzung zu steuerlichen Nachteilen der Beteiligten führen. Nachdem eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts selbst als Personengesellschaft keinen steuerbegünstigten Status erlangen kann, kommt es maßgeblich auf die jeweilige Tätigkeit und den zu verfolgenden Satzungszweck eines jeden Gesellschafters für seine eigene steuerliche und gemeinnützige Einordnung an. Daneben bestehen teilweise unbedachte zivilrechtliche Haftungsrisiken.

Wir raten Ihnen daher vor Aufnahme von Kooperationen mit anderen gemeinnützigen wie auch gewerblichen Einrichtungen die steuerlichen und haftungsrechtlichen Fragen durch uns klären zu lassen. Gerne erstellen wir Ihnen ein rechtssicheres und steuerlich optimales Konzept.

 

Formwechsel und Umwandlungen

©wavebreakmedia – Shutterstock.com

Die fortschreitende Entwicklung Ihrer Organisation kann dazu führen, dass die bei Gründung gewählte Rechtsform den geänderten Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Insbesondere gesteigerte wirtschaftliche Aktivitäten, der Erwerb von Immobilien oder auch die Beschäftigung einer Vielzahl an Mitarbeitern kann Anlass für eine Änderung der ursprünglichen Rechtsform sein.

Unsere Experten begleiten Sie von der Konzeption bis hin zur Umsetzung und stehen Ihnen mit einem langjährigen Erfahrungsschatz aus einer Vielzahl von Umstrukturierungen zur Seite. Wir stellen dabei sicher, dass die Anpassungen zur Rechtsform den Status als steuerbegünstigte Einrichtung nicht gefährden und auch im Übrigen die Umsetzung ohne Störung des laufenden Betriebs vonstattengeht. Hierbei arbeiten wir fachlich übergreifend und kümmern uns auch um die arbeitsrechtlichen Belange sowie die Umstellung aller anderen vertraglichen Strukturen, wie z. B. Mietverträge. Bei der Umsetzung arbeiten wir eng mit Notaren zusammen, die die Besonderheiten gemeinnütziger Einrichtungen aus ihrer langjährigen Berufserfahrung kennen. Profitieren Sie von einem Team aus NPO-Experten.

Änderungen bei Geschäftsleitungs- und Aufsichtsratsstrukturen

©Matej Kastelic – Shutterstock.com

Die Strukturen Ihrer Gremien und Aufsichtsstrukturen unterliegen ebenso wie die Rechtsform Ihrer Einrichtung einem gewissen Anpassungsdruck an die Entwicklung Ihrer Einrichtung. Die ursprünglich gewählte Ausgestaltung von Gremien kann bei der Gründung die richtige gewesen sein. Gleichwohl können sich die Anforderungen über die Zeit geändert haben. Wir begleiten Sie bei allen Anpassungen bei Organen, wie dem Vorstand oder der Geschäftsführung, etwa bei einem Wandel von Ehrenamt zu Hauptamt oder bei der Schaffung von Aufsichtsstrukturen, wie der Schaffung eines Aufsichtsrats oder eines Beirats. Die damit einhergehenden Änderungen an der Satzung wie auch bei Geschäftsordnungen erledigen wir für Sie. Hierbei arbeiten wir mit Notaren zusammen, die die rechtsformspezifischen Besonderheiten wie auch die allgemeinen Besonderheiten bei steuerbegünstigten Einrichtungen kennen.


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Weitere Leistungen von den NPO-Experten