Begleitung bei der Betriebsprüfung
Darf's ein bisschen mehr sein? Die Betriebsprüfung als Einnahmequelle des Fiskus
- Wahrung Ihrer Rechte, Abwehr überhöhter Forderungen
- Verhandeln auf Augenhöhe mit dem Prüfer
- Vor- und Nachbereitung der Betriebsprüfung
Unsere Leistungen kurzgefasst
- Steuerberater und Rechtsanwälte – doppelt qualifiziert für Ihre Rechte
- Vorbereitung der Prüfung: Sichtung der Unterlagen, Risikoeinschätzung
- Nachbereitung: Prüfungsbericht und geänderte Steuerbescheide
- Begleitung der steuerlichen Außenprüfung vor Ort und in der Kanzlei
- Schlussbesprechung: Austausch der Argumente
- Auch bei den speziellen Prüfungen für Umsatzsteuer und Lohnsteuer
Ja, der Prüfer wird für Mehrergebnisse belohnt
Als Steuerkanzlei werden wir oft gefragt, ob der Prüfer ein persönliches Interesse an einem Mehrergebnis hat, also an weiteren Steuerzahlungen nach der Betriebsprüfung. Das ist der Fall. Zwar erhält er selbstverständlich keine "Gewinnbeteiligung" oder Provision. Aber gute Resultate führen zu Beförderungen und anderen Vorteilen. Wir erlauben uns dann, die Prüfer daran zu erinnern, dass sie laut Gesetz zulasten und zugunsten des Steuerpflichtigen prüfen sollen.
Die Betriebsprüfung dient dazu, dass das Finanzamt durch intensive Durchsicht der Unterlagen, durch Befragungen und durch Besichtigungen in der Firma ein besseres Bild des Unternehmens erhält. Aufgrund des Zeitdrucks können die Beamten in der Veranlagung die Sachverhalte meistens nicht umfassend prüfen. Speziell ausgebildete Prüfer untersuchen die Einnahmen und Ausgaben. Oftmals werden Betriebsausgaben dann gestrichen, also nicht steuerlich anerkannt. Schlimmer ist es aber in der Regel, wenn zusätzliche Einnahmen gefunden werden.
Gute Vorbereitung und Begleitung
Bevor der Prüfer seinen Fuß über die Schwelle Ihres Unternehmens setzt, sollten Sie zusammen mit uns die möglichen Risiken identifizieren. Haben Sie fortlaufende Rechnungsnummern bei Ihren Ausgangsrechnungen? Sind die Bewirtungsbelege ausgefüllt? Ist das Fahrtenbuch brauchbar? Wir besprechen mit Ihnen den Ablauf der Prüfung und begleiten Sie – im Idealfall findet die Prüfung in unseren Kanzleiräumen statt und der Prüfer kommt nur zu einer Besichtigung zu Ihnen. Zwar ist nach Eingang der Prüfungsanordnung eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich, aber vollständige und geordnete Unterlagen sind die erste Voraussetzung für eine erträgliche Prüfung.
Besondere Ereignisse haben oft Prüfungen zur Folge, dies kann ein Unternehmenskauf oder Immobiliengeschäfte sein. Eine sehr gute und gründliche Dokumentation solcher Vorgänge kann den Unterschied bei einer Prüfung ausmachen.
In der Regel wird der Prüfer oder die Prüferin die komplette Buchhaltung vorab in digitaler Form anfordern. Die moderne Software des Finanzamtes (IDEA) ermöglicht umfangreiche und aufschlussreiche Auswertungen. Erfahrungsgemäß setzt jeder Prüfer eigene Schwerpunkte, sodass auch immer wieder andere Fragen gestellt werden.
Wir stehen während der Betriebsprüfung als Ansprechpartner für den Prüfer zur Verfügung, erläutern und klären viele Anfragen im Gespräch und durch Vorlage weiterer Unterlagen. Hierbei führen wir einen fachlich fundierten steuerlichen Dialog mit dem Prüfer und überzeugen ihn oftmals, Themen wie der Steuerpflichtige zu sehen. Aber in der Regel findet der Prüfer etwas, dies bringen die Komplexität des Steuerrechts und die teils sehr hohen Anforderungen an die Nachweispflichten des Steuerbürgers mit sich.
Besprechung, Bericht und Bescheide
Die Betriebsprüfung endet in der Regel durch eine gemeinsame Schlussbesprechung mit Ihnen als Unternehmer, uns als Ihr Steuerberater, dem Prüfer und oftmals seinem Vorgesetzten, dem Sachgebietsleiter. Hierbei werden die Ergebnisse des Prüfers besprochen. Oftmals gelingt es durch starke Argumente und gutes Verhandeln, hier Verbesserungen für unsere Mandanten zu erreichen. Im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung können offene Sachverhaltsfragen geklärt werden.
Der Prüfer fasst seine Ergebnisse mit Begründung und einer Darstellung des Mehrergebnisses in einem Prüfungsbericht zusammen. Die Ergebnisse der Prüfung werden sodann in geänderten Steuerbescheiden umgesetzt. Zu beachten ist, dass die Steuerbeträge dann auch noch verzinst werden. Bei strittigen Prüfungen können sich hieran ein Einspruchsverfahren und eine Klage zum Finanzgericht anschließen, schließlich wollen wir Ihre Rechte wahren.
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