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Einspruch & Verteidigung

Unsere Fachanwälte für Steuerrecht unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!

Von der Abstimmung bis zum offenen Konflikt: Wir verteidigen Ihr Unternehmen.

Der Kontakt mit den Finanzbehörden außerhalb der monatlichen Anmeldung und jährlichen Erklärung birgt viele Gefahren. Von zunehmenden Rückfragen bei der Veranlagung zu dem durch Mehrergebnisse motivierten Außenprüfern haben viele Unternehmer - und nicht zu Unrecht - das Gefühl, dass das Finanzamt immer höhere Steuern aus den Unternehmen ziehen möchten. Hier sind wir Ihr kompetenter Beistand, der auf Augenhöhe den geschulten Finanzbeamten begegnet. Unzutreffende Steuerberscheide greifen wir mit dem Einspruch oder vor dem Finanzgericht an. Und sollte etwas wirklich schief gegangen sein, verteidigen wir Sie gegen die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) des Finanzamtes und die Staatsanwaltschaft oder unterstützen Sie auf dem Weg zurück zur Steuerehrlichkeit durch Nachmeldung und Selbstanzeige, die im Idealfall eine strafbefreiende Wirkung entfalten.

 

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