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Internationales Steuerrecht

 

Für Ihr international tätiges Unternehmen

  • Vermeidung der Doppelbesteuerung
  • Umsatzsteuer über die Grenze
  • Hinzurechnungsbesteuerung
  • Betriebsstättenthematik

Unsere Leistungen kurzgefasst

  • Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen
  • Vermeidung der Wegzugsbesteuerung und Vermögensverlagerung ins Ausland
  • Umsatzsteuer bei Ausfuhren und innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie grenzüberschreitenden Dienstleistungen
  • Betriebsprüfung mit internationalen Bezügen
  • Fachberater für internationales Steuerrecht und internationales Netzwerk

Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

©Bartolomiej Pietrzyk – Shutterstock.com

Als Unternehmen mit Sitz in Deutschland gilt für Sie die unbeschränkte Steuerpflicht, wobei Ihr Welteinkommen zur Besteuerung herangezogen wird. Sofern nun der Staat, in dem beispielsweise Ihre Betriebsstätte oder Ihre Immobilie gelegen ist, ebenfalls ein Besteuerungsrecht geltend macht, besteht die Gefahr der doppelten Besteuerung in mehreren Staaten. Um dem zu begegnen und eine übermäßige Besteuerung zu vermeiden, haben viele Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Die Doppelbesteuerung wird hierbei vermieden, indem nur einem Staat das Recht zugewiesen wird, eine Einkommensquelle zu besteuern oder indem eine Anrechnung der Steuer eines Staates im anderen Staat angeordnet wird.

Bei Steuerfällen mit internationalem Bezug raten wir zu einer genauen Überprüfung durch unsere Rechtsanwälte und Steuerberater. Als Berater für internationales Steuerrecht verfügt insbesondere Frau Distler über langjährige Erfahrung in der Beratung zum Steuerrecht mit Auslandsbezug. Unsere Kanzlei kooperiert hierbei auch mit Steuerberatungskanzleien im Ausland, mit denen wir partnerschaftlich zusammenarbeiten.

 

Umsatzsteuer, Quellensteuern und Außensteuergesetz /Wegzugbesteuerung

©Piotr Adamowicz – Shutterstock.com

Umsatzsteuer

Am ehesten haben selbst kleine Unternehmen im Bereich der Umsatzsteuer mit internationalem Steuerrecht zu tun. Innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe, Ausfuhr und Einfuhr sowie grenzüberschreitende Dienstleistungen eröffnen weitere Dokumentations- und Deklarationspflichten für Ihr Unternehmen. Wir unterstützen Sie auch bei Fragen der Umsatzsteuer-Registrierung in anderen EU-Staaten und beraten rechtssicher bei allen Fragen zur in- und ausländischen Umsatzsteuer.

Quellensteuern

Bei Dividenden, Zinsen, Lizenzen und Auftritten von Künstlern, Sportlern, Models behalten die Staaten vor Ort oftmals "an der Quelle" Steuern ein. Hier beraten wir Sie, damit Sie Quellensteuern einplanen und sich gegebenenfalls anrechnen lassen können.

Vermeidung der Wegzugsbesteuerung

Bei einem Wegzug aus der Bundesrepublik Deutschland oder der Verlagerung von Vermögen ins Ausland sind häufig die Regelungen des Außensteuergesetzes (AStG) / die Wegzugsbesteuerung zu beachten. Dieses hat erhebliche Auswirkungen auf andere nationale Steuergesetze und sollte unbedingt im Vorhinein bei einem Beratungsgespräch erörtert werden. 

Sie wollen Tipps zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung? Dann nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf! 

 

Verrechnungspreise

©maradon 333 – Shutterstock.com

Der Preis, mit dem innerbetrieblich ausgetauschte Güter und Dienstleistungen verrechnet werden, wird als Verrechnungspreis bezeichnet. Hierbei kann es sich um Warenlieferungen, Lizenzen, Darlehen handeln, die zwischen verschiedenen Gesellschaften eines Konzerns, aber auch verschiedenen Bereichen eines Unternehmens ausgetauscht werden. Auch IT- und Management-Dienstleistungen sind oftmals einzubeziehen.

Da hierdurch Kosten und somit Betriebsausgaben von einem Staat in den anderen verlagert werden, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die nationale Besteuerung. Entsprechend hohen Wert legt die deutsche Finanzverwaltung auf die Berechnung der Verrechnungspreise und deren ordnungsgemäße Dokumentation. Speziell geschulte Auslandsprüfer und Experten der Finanzverwaltung, in Bayern vom Landesamt für Steuern, unterstützen bei Betriebsprüfungen die Finanzbeamten. Eine Verhandlung auf Augenhöhe, gestärkt durch eine solide Verrechnungspreis-Dokumentation und deren Umsetzung in Vertragsform, ist hierbei unerlässlich. Bitte kommen Sie auf uns zu, um ein Beratungsgespräch zu Ihren internationalen Fragestellungen zu vereinbaren.

 

Weitere Leistungen von CHP

 

Kontaktieren Sie uns

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Wir freuen uns auf Sie!

Sie erreichen unsere Zentrale in München jederzeit unter der Telefonnummer 089-74 91 48 0
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