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Unternehmensnachfolge und

Generationennachfolge regeln

 

Weil es um Ihr Vermögen geht

  • Erben und vererben
  • Unternehmensnachfolge
  • Immobilien

Unsere Leistungen kurzgefasst

  • Steuerliche und rechtliche Aspekte
  • Familienfremde, angestellte Geschäftsführer
  • Unterstützung bei Unternehmensverkauf oder Fusion
  • Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge
  • Betriebswirtschaftliche Lösungen
  • Unternehmertestament

Unternehmensnachfolge

©stockfour – Shutterstock.com

Sie haben viel mit Ihrem Unternehmen erreicht, dessen Gewinne zu privatem Wohlstand geführt haben. Doch auch das Unternehmen selbst ist ein wichtiger Teil Ihres Vermögens. Lieber zu früh als zu spät sollten Sie sich Gedanken machen, wer der Nachfolger werden soll. Sehr gern beraten unsere Steuerberater und Rechtsanwälte Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Unternehmensnachfolge. Ist ein Nachfolger in Ihrer Familie vorhanden? Oder wollen Ihre Kinder sich eher als Gesellschafter denn als aktiver Geschäftsführer engagieren? Ein kaufmännisch erfahrener angestellter Geschäftsführer kann oft der richtige Weg sein, sei es dauerhaft oder vorübergehend.

Unternehmen und Familienunternehmen schätzen unsere Kompetenz im Umgang mit ihren Anliegen und Bedürfnissen. Wir erarbeiten zukunftsweisende Lösungen, die den individuellen Belangen unserer Mandanten Rechnung tragen.

 

Sohn, Tochter ... oder Stiftung?

©Maksim Shmeljov – Shutterstock.com

Wir beraten Unternehmer und Erben bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht und denken dabei betriebswirtschaftlich. Die rechtzeitige Übergabe des Unternehmens ermöglicht die Konzeption und Umsetzung unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten.

Fehlende Nachfolger und der Wunsch nach einem gemeinnützigen Engagement bringen häufig die Stiftung als Instrument der Nachfolgegestaltung aufs Tapet. Auf dem Gebiet der Stiftungen und Gemeinnützigkeit besitzen vor allem Dr. Rafael Hörmann und das Team der NPO-Experten umfangreiche Erfahrung.

 

Immobilien im Blick

©Karramba Production – Shutterstock.com

Bei lebzeitiger Vermögensübergabe oder im Unternehmertestament sollten Sie als Unternehmer besondere Vorsicht walten lassen, vor allem wenn Immobilien neben oder im Unternehmen vorhanden sind. Der Wunsch, mehrere Kinder gerecht zu versorgen, kann zu Gedankenspielen führen, der Sohn solle die Immobilie, die Tochter das Unternehmen bekommen. Sollte die Immobilie aber steuerlich vom Finanzamt als Teil einer Betriebsaufspaltung oder als Sonderbetriebsvermögen qualifiziert werden, können sich verheerende steuerliche Folgen bis hin zur Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer ergeben.

Freibeträge, Verschonungsregelungen, schrittweise Übernahme von Verantwortung durch Nachfolger: Gern beraten wir Sie in allen Aspekten, um eine Übergabe an die nächste Generation steuerlich optimal durchzuführen.

 


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