Begleitung und Vertretung bei Einspruchsverfahren
Außergerichtliche Überprüfung Ihrer Steuerbescheide
- Durchsetzung Ihrer Rechte
- Juristisch und steuerlich kompetent
- Verteidigung Ihrer Gestaltungen
Unsere Leistungen kurzgefasst
- Als Rechtsanwälte haben wir das Streiten gelernt
- Als Steuerberater haben wir die steuerliche Kompetenz
- Wir helfen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und bei der Abwehr überhöhter Forderungen des Finanzamtes
- Auf Augenhöhe mit dem Finanzamt – es geht um Ihr Geld
- Prüfung der Erfolgsaussichten – schnelle Reaktion ist gefragt: nur ein Monat Einspruchsfrist
- Einsatz aller Änderungsvorschriften der Abgabenordnung
Gute Argumente – starkes Verhandeln
Etliche Fehleinschätzungen des Finanzamtes lassen sich korrigieren, wenn ein frisches Paar Augen im Amt den Vorgang untersucht, hierbei verhandeln wir für Sie auf Augenhöhe mit dem Finanzamt. Oftmals endet ein Einspruchsverfahren mit einer tatsächlichen Verständigung, also einer Art Kompromiss. Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist – anders als ein Gerichtsverfahren – für Sie kostenlos, sodass grundsätzlich nur unsere Kosten zu tragen wären. Sollte sich ein Finanzgerichtsverfahren anschließen, ist es möglich, dass das Gericht anordnet, dass auch die Kosten Ihrer außergerichtlichen Beratung im Einspruchsverfahren vom Fiskus zu ersetzen sind. Auch nach einer steuerlichen Betriebsprüfung lassen sich die Ergebnisse im Einspruchsverfahren überprüfen.
Aussetzung der Vollziehung
Unsere Kanzlei unterstützt oftmals befreundete Steuerberater ohne juristischen Hintergrund bei Einspruchs- und Klageverfahren, denn streiten will gelernt sein.