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Einkommensteuererklärung für Privatpersonen

Weil es um Ihr Geld geht

  • Werbungskosten und Betriebsausgaben
  • Kinder im Steuerrecht
  • Schritt für Schritt zur optimalen Steuererklärung

Unsere Leistungen kurzgefasst

  • Rechtssichere Ermittlung Ihrer Einkünfte
  • Beratung zu Sonderausgabenabzug und außergewöhnlichen Belastungen
  • Unterhaltsleistungen an Ex-Ehegatten, Eltern, Kinder
  • Günstigerprüfung Ihrer Kapitaleinkünfte
  • Ansatz aller möglichen Werbungskosten und Betriebsausgaben
  • Berechnung Ihrer Vorsorgeaufwendungen

Profitieren Sie von unserer Erfahrung

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Wir übernehmen gern für Sie die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung. Die neuesten Anweisungen der Finanzverwaltung sind zu beachten, ebenso Software-Aktualisierungen und Authentifizierungen von ELSTER. Jedes Jahr ändern sich das Formular, die Steuergesetze, aber auch die Rechtsprechung hierzu. Für uns ist es keine lästige Pflicht wir freuen uns, Ihnen zu helfen! In der frei gewordenen Zeit können Sie lieber Geld verdienen oder Ihre Freizeit genießen. Zeit, die Profis zu engagieren!

Vorsorgeaufwendungen, Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen, Krankheitskosten, Handwerkerleistungen, Unterhaltsleistungen, Kinderbetreuungskosten mit uns vergessen Sie nichts. Wir setzen Ihre Werbungskosten und sonstigen Abzüge vollständig und rechtssicher an. Bei uns haben Sie immer Ihren persönlichen Ansprechpartner, der für Sie da ist.

Kapitaleinkünfte und Abgeltungsteuer

©ImageFlow – Shutterstock.com

Durch die Einführung der Abgeltungsteuer wurde ein fester Steuersatz von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) für Kapitaleinkünfte eingeführt, der auch bei Aktienverkäufen und anderen Wertpapierverkäufen angewendet wird. Die früheren Spekulationsgeschäfte, die nach einem Jahr steuerfrei waren, wurden abgeschafft. Abgeltungsteuer bedeutet aber hierbei, dass keine Werbungskosten aus Kapitaleinkünften abgezogen werden dürfen. Wir berechnen jedes Jahr für Sie, ob es günstiger ist, die Kapitaleinkünfte statt mit der Abgeltungsteuer mit Ihrem "normalen" Steuersatz zu versteuern, ggf. unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens und Werbungskostenabzugs. Gerade bei ausländischen Kapitaleinkünften empfiehlt es sich, einen Experten zurate zu ziehen.

 

Weitere Leistungen von CHP

 

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Vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Wir freuen uns auf Sie!

Sie erreichen unsere Zentrale in München jederzeit unter der Telefonnummer 089-74 91 48 0
oder Sie kontaktieren uns ganz einfach über unser Kontaktformular. 

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