Die Erbschaftsteuererklärung optimal umsetzen
Bewertung und Erklärung
- Erbschaftsteuererklärung
- Bewertungen und Feststellungserklärungen
- In- und ausländisches Vermögen
Unsere Leistungen kurzgefasst
- Vollständige rechtliche und steuerliche Begleitung von Insolvenzverfahren
- Entwicklung von Kostensenkungs-, Personal- und Produktmaßnahmen
- Kompetente Umsetzung des Insolvenzrechts
- Straf- und zivilrechtliche Verteidigung bei Verschleppungsvorwürfen
- Ökonomische Abwicklung
- Entwicklung tragbarer Lösungen für Unternehmensneustart
Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland
Der Tod eines Angehörigen ist ein emotional sehr schwieriger Teil des menschlichen Lebens. In dieser Stresssituation können behördliche und steuerliche Pflichten, teils mit kurzen Fristen, extrem belastend sein. Wir unterstützen Sie gern bei der Kommunikation mit dem Nachlassgericht, der Erstellung des Nachlassverzeichnisses sowie der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung.
Ist die deutsche Erbschaftsteuer überhaupt für Sie einschlägig? Bitte beachten Sie, dass es nicht erforderlich ist, dass Sie selbst als Erbe einen Wohnsitz in Deutschland haben. Es genügt, wenn der Verstorbene, der sogenannte Erblasser, einen Wohnsitz in Deutschland hatte oder wenn Immobilienvermögen in Deutschland gelegen war. Auch die Begünstigten von Vermächtnissen oder Pflichtteilsberechtigte sind erbschaftsteuerpflichtig. Bedenkt man, dass die Nichtabgabe von Erbschaftsteuererklärungen und die Nichtabführung von Erbschaftsteuern eine strafbare Steuerhinterziehung sein kann, sollten Sie stets einen Steuerberater zurate ziehen. Wir stehen sehr gern für eine Erstberatung zum Pauschalpreis, unabhängig vom Wert der Erbschaft, zur Verfügung.
Bewertungsmöglichkeiten und Freibeträge
In der Erbschaftsteuererklärung ist bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht das gesamte in- und ausländische Vermögen anzugeben und zu versteuern. Hier sind mögliche Doppelbesteuerungen nach dem Erbschaftsteuerrecht anderer Staaten zu überprüfen und ggf. zu verhindern.
Immobilien, Unternehmen und Auslandsvermögen stellen besondere Anforderungen an die Bewertung und erfordern eigene Feststellungserklärungen. Hierbei überprüfen wir die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz, an das die Finanzverwaltung gebunden ist, aber auch die Möglichkeiten, durch Gutachter zu niedrigeren Bewertungen zu gelangen. Neben dem allgemeinen Erbschaftsteuerfreibetrag, der abhängig von dem Naheverhältnis zum Erblasser in verschiedenen Steuerklassen zum Ausdruck kommt, gibt es weitere Freibeträge und Verschonungsregelungen, die Sie kennen sollten. Als Steuerberater und Rechtsanwälte können wir Ihnen, zusammen mit unseren Kooperationspartnern aus der Immobilienbewertung (Immobiliensachverständige) und der Wirtschaftsprüfung (Unternehmensbewertung), eine umfassende Beratung aus einer Hand anbieten.
Weitere Leistungen von CHP
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