Einsprüche gegen Steuerbescheide und Aussetzung der Vollziehung
Außergerichtliche Überprüfung Ihrer Steuerbescheide
- Durchsetzung Ihrer Rechte
- Juristisch und steuerlich kompetent
- Auf Augenhöhe mit dem Finanzamt – es geht um Ihr Geld!
Unsere Leistungen kurzgefasst
- Als Rechtsanwälte haben wir das Streiten gelernt
- Als Steuerberater haben wir die steuerliche Kompetenz
- Wir helfen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und bei der Abwehr überhöhter Forderungen des Finanzamtes
- Aussetzung der Vollziehung erreichen
- Prüfung der Erfolgsaussichten – schnelle Reaktion ist gefragt: Nur ein Monat Einspruchsfrist
- Einsatz aller Änderungsvorschriften der Abgabenordnung
Gute Argumente – starkes Verhandeln
Das Rechtsmittel gegen unrichtige Steuerbescheide ist der Einspruch. Durch den Einspruch halten Sie den Steuerbescheid offen, also änderbar. Das Finanzamt muss sodann Ihre Argumente anhören und entscheiden, ob Ihr Steuerbescheid korrigiert wird. Auf Seiten des Finanzamtes sind gerade in der Rechtsbehelfsstelle Experten am Werk. Als Steuerberater und Rechtsanwälte können wir für Sie dagegenhalten. Je besser die Argumente strukturiert und formuliert werden, je eher überzeugen wir das Finanzamt. Aber auch eine Verböserung, also eine höhere Steuer, ist möglich, daher sollten die Erfolgsaussichten gründlich geprüft werden.
Etliche Fehleinschätzungen des Finanzamtes lassen sich korrigieren, wenn ein frisches Paar Augen im Amt den Vorgang untersucht, hierbei verhandeln wir für Sie auf Augenhöhe mit dem Finanzamt. Oftmals endet ein Einspruchsverfahren mit einer tatsächlichen Verständigung, also einer Art Kompromiss. Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist – anders als ein Gerichtsverfahren – für Sie kostenlos, sodass grundsätzlich nur unsere Kosten zu tragen wären. Sollte sich ein Finanzgerichtsverfahren anschließen, ist es möglich, dass das Gericht anordnet, dass auch die Kosten Ihrer außergerichtlichen Beratung im Einspruchsverfahren vom Fiskus zu ersetzen sind. Auch nach einer steuerlichen Betriebsprüfung lassen sich die Ergebnisse im Einspruchsverfahren überprüfen.
Aussetzung der Vollziehung und Änderungsvorschriften
Die Einlegung des Einspruchs bedeutet nicht, dass Sie die Steuern aus dem Steuerbescheid nicht bezahlen müssen. Im Gegenteil, der Fiskus bucht die überhöhte Steuer ab – notfalls wird diese auch vollstreckt – und erst nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie Ihr Geld zurück. Um dem zu begegnen, ist ein eigener Antrag zu stellen und zu begründen: der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. So wird Ihre Liquidität gewahrt und Nachteile von Ihnen abgewehrt.
Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist gibt es Möglichkeiten, unrichtige Steuerbescheide noch ändern zu lassen. Die Abgabenordnung hält eine Reihe von Änderungsnormen bereit, die leider von vielen Praktikern nicht richtig beherrscht werden. Wir prüfen die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall und stellen den begründeten Änderungsantrag. Ob neue Tatsachen, rückwirkende Ereignisse, offenbare Unrichtigkeiten, wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht. Sollte das Finanzamt im Rahmen einer Änderung einen Steuerbescheid zu Ihren Lasten ändern, so können wir gegensteuern und Änderungen zu Ihren Gunsten vortragen.
Weitere Leistungen von CHP
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