Finanzgerichtsverfahren bei Privatpersonen
Ein sicherer Weg durch die Finanzgerichtsbarkeit
- Anwaltliche Prozessführung
- Steuerliches Know-how
- Verfahren vor dem Finanzgericht und Bundesfinanzhof
Unsere Leistungen kurzgefasst
- Steuerliche Kompetenz als Full-Service-Steuerkanzlei
- Als Rechtsanwälte sprechen wir verhandlungssicheres Juristendeutsch
- Einstweiliger Rechtsschutz
- Anträge auf Aussetzung der Vollziehung
- Revision und Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof
- Prüfung von Chancen und Risiken einer Klage mit Kostenanalyse
Anwaltliche Prozessführung und steuerliches Know-how aus einer Hand
Viele reine Steuerberaterkanzleien ohne anwaltliche Berater stoßen bei der außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung an ihre Grenzen. Profitieren Sie daher von der Qualifizierung unserer Partner als versierte Anwälte im Bereich des Steuerrechts, als Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.
Wir vertreten Ihre Interessen umfassend, von einer streitigen Veranlagung über ein Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt bis hin zu einem Finanzgerichtsverfahren vor einem Finanzgericht (FG) oder dem Bundesfinanzhof (BFH). Wir stehen Ihnen im Finanzgerichtsverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes wie auch im Hauptsacheverfahren zur Seite. Wenn es zu Ihrem Vorteil ist, gehen wir einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht aus dem Weg. Selbstverständlich arbeiten wir auch bei vollem Mandatsschutz mit Ihrem Deklarations-Steuerberater zusammen.
Finanzgerichtsverfahren
Ist eine Einigung mit der Finanzverwaltung im Rahmen eines Einspruchsverfahrens nicht zu erzielen, beraten wir Sie eingehend zu den Chancen und Risiken eines gerichtlichen Vorgehens. Um Ihre Erfolgsaussichten in einem Finanzgerichtsverfahren zu steigern, prüfen wir umfassend für Sie die zutreffende Rechtslage und gehen mit Ihnen die Beweislast und Nachweispflichten durch. Während des Verfahrens steht Ihnen immer ein steuerrechtlich versierter Anwalt als Vertreter und Berater zur Seite, der Sie durch die Unwägbarkeiten eines Gerichtsprozesses führt. Dabei überwachen und prüfen wir natürlich auch, ob das berufene Gericht zu einer fehlerfreien Entscheidung kommt. Dies ist bei der Finanzgerichtsbarkeit von größter Bedeutung, weil es in diesem Fall keine Berufungsinstanz gibt. Ein Fehler bei der Planung und Durchführung eines Finanzgerichtsprozesses kann somit unheilbare Folgen haben.
Auch im einstweiligen Rechtsschutz, beispielsweise um eine gerichtliche Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden gegen den Willen des Finanzamtes zu erreichen, vertreten wir Sie gern. Dies hat den Vorteil, dass Sie die streitigen Steuern nicht zuerst bezahlen müssen, um diese später erst zurückzuerhalten.
Weitere Leistungen von CHP
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