Prüfung von Steuerbescheiden
Die Zeit läuft!
- Umfassende steuerliche Prüfung
- Transparente Honorargestaltung
- Einspruch und Aussetzung der Vollziehung
Unsere Leistungen kurzgefasst
- Prüfung von Einkommensteuerbescheiden unter Berücksichtigung aller Einkunftsarten
- Rechtzeitige Einspruchseinlegung
- In- und ausländische Vorgänge
- Sind Vorbescheide (Feststellungsbescheide) richtig eingearbeitet?
- Änderungsnormen der Abgabenordnung
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerbescheide
Ein Monat ab Zugang!
In Ihrem Steuerbescheid oder Feststellungsbescheid ist in der Regel eine zutreffende Rechtsbehelfsbelehrung, in der Sie darauf hingewiesen werden, dass die Einspruchsfrist genau einen Monat ab Zustellung beträgt. Dies ist sehr ernst zu nehmen! Sollten Sie nicht rechtzeitig den Rechtsbehelf eingelegt haben, müssten wir überprüfen, ob die Änderungsnormen der Abgabenordnung einschlägig sind, wonach Steuerbescheide geändert werden können. Waren Sie an der Einspruchseinlegung verhindert, so können wir eine Wiedereinsetzung für Sie prüfen und beantragen, damit Sie Ihre Rechte doch noch wahren können.
Bitte beachten Sie, dass auch nach der fristgerechten Einspruchseinlegung die Steuer zu bezahlen ist! Wir beraten Sie zu Möglichkeiten, eine Aussetzung der Vollziehung Ihres Steuerbescheides zu erreichen. Unter Umständen sind auch im Einspruchs- oder Klageverfahren noch steuerliche Gestaltungen zu Ihren Gunsten möglich, die Sie oder Ihr Vorberater übersehen haben!
Sämtliche Steuerbereiche und alle Stufen der Veranlagung im Blick
Wir können Steuerbescheide aus sämtlichen Steuerbereichen für Sie überprüfen, sei es Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder andere betriebliche Steuerbescheide, Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide, Grunderwerbsteuerbescheide oder sämtliche Arten von Feststellungsbescheiden.
Kein Mensch ist unfehlbar und oftmals unterlaufen dem Finanzamt Fehler bei der Veranlagung. Besonderes Augenmerk sollten Sie darauf legen, ob steuerliche Feststellungen aus Vorbescheiden in Ihrem Einkommensteuerbescheid zutreffend umgesetzt wurden. Hierbei kann es sich um Feststellung von Einkünften aus gewerblichen Beteiligungen oder Kapitaleinkünften handeln, aber auch aus selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeiten außerhalb des Zuständigkeitsbereiches Ihres Wohnsitzfinanzamtes. Ihr Steuerberater kann Sie umfassend in allen Verfahrensstufen beraten.
Weitere Leistungen von CHP
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