Atelierstraße 1, 81671 München
 +49897491480
info@chp-steuern.de

Selbstanzeige und Nachmeldung

 

Der straflose Weg zurück zur Steuerehrlichkeit

  • Vermeidung strafrechtlicher Sanktion
  • Nacherklärung verkürzter Steuern
  • Steuerliches und anwaltliches Know-how

Unsere Leistungen kurzgefasst

  • Umfassende rechtliche und steuerliche Begleitung von Nachmeldungen
  • Überprüfung und Einschätzung möglicher strafrechtlich relevanter Vorgänge
  • In- und ausländische Vorgänge
  • Formal ordnungsgemäße Nachmeldung
  • Kontakt zu Finanzbehörden, Bußgeld- und Strafsachenabteilung sowie ggf. Staatsanwaltschaft
  • Erörterung der Vollständigkeit der Selbstanzeige

Mögliche Steuerhinterziehung und Verkürzung erkennen

©vcvadim – Shutterstock.com

Wer Steuern hinterzieht oder verkürzt, wird bestraft. Selbst bei unbewussten oder vorsatzlosen Steuerverkürzungen kann der Strafvorwurf noch viele Jahre später erhoben werden. Sollten Sie oder Ihr Berater eine mögliche Steuerhinterziehung entdecken, beraten und unterstützen wir Sie, dies dem Finanzamt in geeigneter Weise offenzulegen.

Manchmal gibt es auch Situationen, in denen der strafrechtliche Vorwurf nicht von der Hand zu weisen ist. So kommt es zum Beispiel vor, dass nach einem Erbfall festgestellt wird, dass der liebe Erbonkel ein Konto oder Depot in der Schweiz hatte, auf welchem unversteuerte Kapitaleinkünfte angesammelt wurden. Hier gibt es für den Steuerpflichtigen, sei es als Erbe oder auch als Kontoinhaber selbst, die Möglichkeit, die Einkünfte nachzumelden und wieder zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Gerade im Bereich Umsatzsteuervoranmeldung und Vorsteuerabzug laufen Unternehmer vermehrt Gefahr, in den Verdacht der Umsatzsteuerhinterziehung zu geraten.

 

Entschiedenes Handeln

©Still Life Photography – Shutterstock.com

Die Nachmeldung der Einkünfte wird vom Finanzamt als Selbstanzeige gewertet und es wird ein Steuerstrafverfahren eröffnet, welches bei einer korrekten Nachmeldung aber ohne Bestrafung endet.

Wichtig ist eine richtige und vollständige Nachmeldung aller Vorgänge einer Steuerart. Wer Kapitaleinkünfte nachmeldet, die der Einkommenssteuer unterliegen, muss auch etwaige Mieteinkünfte oder ausländische Renteneinkünfte bei der Einkommensteuer angeben. Bei der Nachmeldung schweizerischer Zinsen dürfen die Dividenden in Singapur nicht versteckt bleiben. Die früher beliebte Teilselbstanzeige gibt es nicht mehr. Ehemalige "Steueroasen" wie Liechtenstein, Luxemburg, die Schweiz oder Österreich wurden trockengelegt, der Ankauf von Steuer-CDs ist offen vollzogene Praxis.

 

Begleitung bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens

©ASDF_MEDIA – Shutterstock.com

Unsere erfahrenen Steuerberater und Rechtsanwälte beraten Sie umfassend bei der Ermittlung in- und ausländischer Einkünfte und der Berechnung der Steuern und Zinsen. Hierzu werten wir beispielsweise Bankunterlagen, Kontoauszüge und Erträgnisaufstellungen zur Ermittlung von Kapitaleinkünften, Spekulationsgeschäften und Werbungskosten aus. Wir erörtern die Vollständigkeit der Selbstanzeige mit Ihnen. Im Anschluss nehmen wir Kontakt zu Finanzbehörden, der Bußgeld- und Strafsachenabteilung und notfalls der Staatsanwaltschaft auf.

Für die Straflosigkeit muss im Anschluss an die Nachmeldung der hinterzogene oder verkürzte Steuerbetrag zurückbezahlt werden. Hierbei ist noch zu erwähnen, dass der Staat die Steuerschuld trotz des dauerhaft niedrigen Zinsniveaus mit 6 % p. a. verzinst. Bei besonders hohen nachzuzahlenden Steuerbeträgen muss der Steuerpflichtige noch einen Zuschlag zur Steuer bezahlen, um zur Straflosigkeit zu gelangen. Eine missglückte Selbstanzeige bringt die Finanzbehörden auf die eigene Spur, führt aber nicht zur Straflosigkeit, sodass hier spezialisierte und erfahrene Beratung angebracht ist. Doch selbst wenn der Vorgang bereits entdeckt ist oder eine Betriebsprüfung sich angekündigt hat, kann eine Nachmeldung strafmildernd und als Wiedergutmachung gewürdigt werden.

Weitere Leistungen von CHP

 

Kontaktieren Sie uns

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Wir freuen uns auf Sie!

Sie erreichen unsere Zentrale in München jederzeit unter der Telefonnummer 089-74 91 48 0
oder Sie kontaktieren uns ganz einfach über unser Kontaktformular. 

Zum Kontaktformular

17 Bewertungen
4,5
4,5 von 5 Sternen
4 Bewertungen
48 Bewertungen