Steuerberatung für Eheleute, Erbe und Schenkungen
Beratung statt nur Steuer-Berechnung
- Die Ehe aus steuerlicher Sicht
- Gestaltungen rund um Ihre Immobilie
- Schenkung, Testament und Erbvertrag
Unsere Leistungen kurzgefasst
- Die Adoption als Gestaltung
- Testamentsgestaltungen für Wiederverheiratete, Patchwork-Familien und zugunsten gemeinnütziger Organisationen
- Ehevertrag und Zugewinnausgleich
- Schenkungen an Ihre Kinder und Enkel: Nutzen Sie Ihre Freibeträge
- Für das Schlimmste vorbereitet: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Pflichtteilsverzicht, Aufteilungsanordnung und Abfindung
Erbrecht und Erbschaftsteuer
Als Steuerberater und Rechtsanwälte beraten wir Sie in allen Belangen des Erbrechts und der Erbschaftsteuer und nicht nur isoliert. Auch Notare beraten nicht steuerlich und das sogenannte Berliner Testament führt oftmals zur Erbschaftsteuermaximierung. Vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit wir über Ihr Testament sprechen können. Keiner redet gern über den eigenen Tod, aber lieber Sie regeln Ihre Angelegenheiten jetzt, als dass Ihre geliebten Angehörigen später Probleme bekommen! Gerade bei Immobilienvermögen, einer Patchwork-Familie, einer Wiederverheiratung oder bei Auslandssachverhalten ist Gestaltungsbedarf gegeben. Sie haben es auch in der Hand, die Bildung einer Erbengemeinschaft zu verhindern. Wir beraten Sie gern zu Gestaltungen unter Einschluss von vorzeitiger Abfindung und Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht.
Der Freibetrag nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wird alle 10 Jahre gewährt. Durch lebzeitige Schenkungen an Ihre Angehörigen können Sie die Freibeträge unter Umständen mehrfach in Anspruch nehmen! Wir beraten Sie zu Gestaltungen, die auch Sie und Ihren Ehegatten absichern, wie beispielsweise Nießbrauchs- und Wohnrechte.
Ein besonders interessantes Gestaltungsmittel kann die Adoption einer nahestehenden Person sein, nicht nur, um eine bessere Steuerklasse und Steuerfreibeträge zu erhalten, sondern um die familiäre Verbundenheit zu dokumentieren und zu verstärken.
Vorsorge für den Fall der Fälle
Neben dem Testament sollten Sie sich Gedanken machen, ob Sie für den Fall eines Unfalls oder einer plötzlichen Krankheit Regelungen treffen möchten, ob und wie Sie ärztlich behandelt werden wollen. Hier kann eine Patientenverfügung dafür sorgen, dass Ihre Überzeugungen beachtet werden. Im Fall der Fälle kann man Sie womöglich nicht mehr fragen. Gerne erarbeiten wir zusammen mit Ihnen einen "Notfallkoffer", der alle Informationen für Ihre Angehörigen enthält, aber auch Ihre Wünsche umsetzt und eine Vorsorgevollmacht enthält.
Ehevertrag
Die Ehe ist mit das beste Steuersparmodell. Aber manchmal sind weitere Absicherungen erforderlich, die in einem Ehevertrag geregelt werden können. Kommen Sie bitte auf uns zu, dasmit wir – vor oder auch während einer Ehe – mit Ihnen über einen Ehevertrag sprechen. Wir beraten Sie ebenso dazu, wie Sie auch ohne Scheidung den Zugewinnausgleich durchführen können, der steuerlich erhebliche positive Wirkungen haben kann.
Weitere Leistungen von CHP
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