Allgemeine Geschäftsbedingungen CHP Rechtsanwalt & Steuerberater PartG mbB
- Geltungsbereich der Mandatsvereinbarung
Diese Mandatsvereinbarung gilt für alle Aufträge zwischen der Partnerschaft und dem Auftraggeber, auch für Auskünfte und andere Serviceleistungen, ohne dass auf sie jeweils hingewiesen wird. Abweichungen hiervon sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart oder unabdingbar gesetzlich vorgeschrieben sind. Mandate werden der Partnerschaft erteilt, nicht einzelnen Partnern und/oder für die Partnerschaft tätigen Personen. Soweit aufgrund einer Vereinbarung ein Vertragsverhältnis mit einzelnen oder mehreren Partnern zustande kommt, gelten diese Mandatsbedingungen im Verhältnis zu den betroffenen Partnern.
Umfang und Ausführung des Auftrags
Für den Umfang der von der Partnerschaft zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausführt. Nachwirkende Informationspflichten bestehen nicht.
Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Partnerschaft übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Die Partnerschaft wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit die Partnerschaft offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, ist sie verpflichtet, darauf hinzuweisen.
Mündliche Auskünfte außerhalb eines vereinbarten Beratungsgesprächs oder telefonische Auskünfte geben grundsätzlich nur eine erste Einschätzung vorbehaltlich einer vertiefenden, zeitintensiven und damit auch entsprechende zusätzliche Kosten verursachenden Prüfung wieder.
Verschwiegenheitspflicht
Rechtsanwälte und Steuerberater sind nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Angelegenheiten des Mandanten, die ihnen bei oder anlässlich der Erledigung ihres Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass sie der Mandant in Textform von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter der Partnerschaft.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der Partnerschaft oder ihrer Mitarbeiter erforderlich ist.
Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte bleiben unberührt.
Mängelbeseitigung
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der Partnerschaft ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Handelt es sich bei einem Auftrag um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB, kann der Auftraggeber die Nacherfüllung durch die Partnerschaft ablehnen, wenn der Vertrag durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst danach festgestellt wird.
Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können von der Partnerschaft jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf die Partnerschaftsgesellschaft Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen der Partnerschaft den Interessen des Auftraggebers vorgehen.
Haftpflichtversicherung
Die berufliche Tätigkeit der Partnerschaft als Rechtsanwälte und Steuerberater ist abgesichert durch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Markel Insurance SE , 80333 München. Die Versicherungssumme beträgt 4 Millionen Euro pro Versicherungsfall (maximal 10 Millionen Euro pro Versicherungsjahr).
Auf Wunsch des Auftraggebers wird eine Vereinbarung mit höherer Deckungssumme abgeschlossen. Die Kosten einer höheren Deckungssumme trägt der Auftraggeber.
Haftung
Eine Haftung der Partnerschaft für aus fehlerhafter Berufsausübung entstehende Schäden ist gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 PartGG auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nur bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung der Partnerschaft ausgeschlossen, solange sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht und es sich nicht um einen Schaden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gegenüber Dritten haftet die Partnerschaft nur nach besonderer Vereinbarung, insbesondere wenn und soweit die Partnerschaft die Zustimmung zur Weitergabe der Arbeitsergebnisse an den Dritten in Textform erteilt hat. Soweit eine solche Vereinbarung getroffen wurde, gilt auch gegenüber Dritten die Haftungsbeschränkung. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers verjährt in fünf Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, soweit der Anspruch kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt.
Terminvereinbarung
Eine feste Terminbindung bedarf einer darauf gerichteten Vereinbarung, soweit Termine nicht von Behörden oder Gerichten ohne Verlängerungsmöglichkeiten vorgegeben werden. Bei Bedarf wird gemeinsam ein Zeitplan erstellt.
Urheberrechtsschutz
Die Leistungen der Partnerschaft stellen deren geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Partnerschaft in Textform zulässig.
Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen
Die Partnerschaft hat die Handakten für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn die Partnerschaft den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hatte, nicht nachgekommen ist.
Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens aber nach Beendigung des Auftrags, hat die Partnerschaft dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Die Partnerschaft kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Fotokopien oder Scans anfertigen und zurückbehalten.
Die Partnerschaft kann die Herausgabe der Handakten verweigern, bis sie wegen ihrer Honorare und Auslagen befriedigt ist.
Rechnungstellung, Fälligkeit des Honorars sowie SEPA-Lastschrift
Sie erhalten für alle von uns erbrachten Leistungen Gebührenrechnungen mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.
Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen kann die Partnerschaft einen Vorschuss berechnen.
Beratungsleistungen werden in der Regel monatlich oder nach Fertigstellung von Teilleistungen abgerechnet.
Der Versand der Gebührenrechnungen erfolgt ausschließlich digital per E-Mail. Mit Unterzeichnung der Mandatsvereinbarung stimmen Sie zu, dass Sie damit einverstanden sind, Rechnungen digital und ohne Unterschrift eines Kanzleiinhabers zu erhalten.
Um den Aufwand für beide Vertragsparteien möglichst gering zu halten, ziehen wir unsere Honorare zum Fälligkeitszeitpunkt per SEPA-Lastschriftmandat ein.
Sie haben jederzeit das Recht, das SEPA-Lastschriftmandat zurückzuziehen. Weiterhin haben Sie das Recht, innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags zu verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen
Belehrung zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Der Widerruf ist zu richten an:
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater PartGmbB
Atelierstraße 1
81671 München
E-Mail: info@chp-steuern.de
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Muster Widerruf für Fernabsatzverträge gem Art 246a §1 II Nr. 1 Anlage 2 EGBGB