Selbstanzeige und Nachmeldung
Der straflose Weg zurück zur Steuerehrlichkeit
- Nacherklärung der nicht gemeldeten Steuern
- Vermeidung strafrechtlicher Sanktionen
- Steuerberater und Rechtsanwälte Hand in Hand
Unsere Leistungen kurzgefasst
- Umfassende rechtliche und steuerliche Begleitung von Nachmeldungen
- Überprüfung und Einschätzung möglicher strafrechtlich relevanter Vorgänge
- Ausländische Kapitaleinkünfte und Renten beachten
- Auch bei Erbschaften und Schenkungen kann eine Nachmeldung erforderlich sein!
- Formal ordnungsgemäße Nachmeldung
- Kontakt zur Finanzbehörde, Bußgeld- und Strafsachenabteilung sowie ggf. Staatsanwaltschaft
Erkennen Sie eine mögliche Steuerhinterziehung und Verkürzung
Wer Steuern hinterzieht oder verkürzt, wird bestraft. Selbst bei unbewussten oder vorsatzlosen Steuerverkürzungen kann der Strafvorwurf noch viele Jahre später erhoben werden. Sollten Sie oder Ihr Berater eine mögliche Steuerhinterziehung entdecken, beraten und unterstützen wir Sie, dies dem Finanzamt in geeigneter Weise offenzulegen. Die bisherige Gewissheit, dass Renteneinkünfte steuerfrei waren, hat sich aufgrund der sogenannten nachgelagerten Besteuerung geändert, sodass es bereits eine Vielzahl von Steuerstrafverfahren gegen Renter gab.
Manchmal gibt es auch Situationen, in denen der strafrechtliche Vorwurf nicht von der Hand zu weisen ist. So kommt es zum Beispiel vor, dass nach einem Erbfall festgestellt wird, dass der liebe Erbonkel ein Konto oder Depot in der Schweiz hatte, auf welchem unversteuerte Kapitaleinkünfte angesammelt wurden. Hier gibt es für den Steuerpflichtigen, sei es als Erbe oder auch als Kontoinhaber selbst, die Möglichkeit, die Einkünfte nachzumelden und wieder zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren.
Handeln Sie schnell und entschieden
Die Nachmeldung der Einkünfte wird vom Finanzamt als Selbstanzeige gewertet und es wird ein Steuerstrafverfahren eröffnet, welches bei einer korrekten Nachmeldung aber ohne Bestrafung endet.
Wichtig ist eine richtige und vollständige Nachmeldung aller Vorgänge einer Steuerart. Wer Kapitaleinkünfte nachmeldet, die der Einkommensteuer unterliegen, muss auch etwaige Mieteinkünfte oder ausländische Renteneinkünfte bei der Einkommensteuer angeben. Bei der Nachmeldung schweizerischer Zinsen dürfen die Dividenden in Singapur nicht versteckt bleiben. Eine Teilselbstanzeige gibt es nicht mehr. Ehemalige „Steueroasen" wie Liechtenstein, Luxemburg, die Schweiz oder Österreich wurden trockengelegt, der Ankauf von Steuer-CDs ist rechtsstaatlich bedenklich, aber alltägliche Realität.
Begleitung bis zum erfolgreichen Abschluss der Nachmeldung
Unsere erfahrenen Steuerberater und Rechtsanwälte beraten Sie umfassend bei der Ermittlung in- und ausländischer Einkünfte sowie der Berechnung der Steuern. Hierzu werten wir beispielsweise Bankunterlagen, Kontoauszüge und Erträgnisaufstellungen zur Ermittlung von Kapitaleinkünften, Spekulationsgeschäften und Werbungskosten aus. Wir erörtern die Vollständigkeit der Selbstanzeige mit Ihnen. Im Anschluss nehmen wir Kontakt zu Finanzbehörden, der Bußgeld- und Strafsachenabteilung und notfalls der Staatsanwaltschaft auf.
Für die Straflosigkeit muss im Anschluss an die Nachmeldung der hinterzogene oder verkürzte Steuerbetrag zurückbezahlt werden. Hierbei ist noch zu erwähnen, dass der Staat die Steuerschuld trotz des dauerhaft niedrigen Zinsniveaus mit 6 % p. a. verzinst. Bei besonders hohen nachzuzahlenden Steuerbeträgen muss der Steuerpflichtige noch einen Zuschlag zur Steuer bezahlen, um zur Straflosigkeit zu gelangen. Eine missglückte Selbstanzeige bringt die Finanzbehörden auf die eigene Spur, führt aber nicht zur Straflosigkeit, sodass hier spezialisierte und erfahrene Beratung angebracht ist. Doch selbst wenn der Vorgang bereits entdeckt ist, kann eine Nachmeldung strafmildernd und als Wiedergutmachung gewürdigt werden.
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