Umwandlung und Umstrukturierung
- Optimierung und Anpassung Ihres Unternehmens an neue Entwicklungen
- Rechtliche und steuerliche Beratung aus einer Hand
Unsere Leistungen
- Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung von Gesellschaften
- Verschmelzung bzw. Fusion von Gesellschaften
- Formwechsel
- Vermögensübertragung
- Steuerbelastungsvergleich
- Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften
- Erstellung der notwendigen Unterlagen
- Koordination von Beurkundungsterminen beim Notar
Interdisziplinäre Unterstützung aus einer Hand
Aufgrund langjähriger Erfahrung im Gesellschaftsrecht und dem damit zusammenhängenden Steuerrecht berät die Sozietät Campbell Hörmann in allen Abschnitten der Tätigkeit von Gesellschaften.
Wir beraten Einzelunternehmer beispielsweise bei der Weiterentwicklung ihres Unternehmens zur GmbH oder durch Aufnahme neuer Gesellschafter zur Personengesellschaft.
Gerne stehen wir Ihnen auch bei der Umstrukturierung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften zur Seite. Gerade im Gesellschaftsrecht müssen auch die steuerlichen Themen im Blick gehalten werden.
Schließlich unterstützen wir unsere Mandanten bei Auseinandersetzungen unter Gesellschaften und am Ende der Tätigkeit der Gesellschaft bei der Liquidation. Die Besonderheiten der Kapital- und Personengesellschaften, vor allem der Familiengesellschaften, im Erbschaftsteuerrecht und der Bereich des Asset Protection runden unser Beratungsangebot ab.
Rechtsformänderung, Umwandlung, Ausgründung und Strukturberatung
Wir stehen Ihnen bei der Änderung der Rechtsform sowie der Ausgründung von Geschäftsaktivitäten auf eine zu gründende Tochtergesellschaft zur Verfügung. Ein solcher Prozess muss dabei zwingend aus mehreren Blickwinkeln, insbesondere dem Steuerrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem Arbeitsrecht, bewertet werden. Als interdisziplinäre Kanzlei mit steuerlichem Hintergrund vereinen wir genau diese Rechtsgebiete.
Aus dem steuerlichen Blickwinkel sind hierbei etwa die mögliche weitere Verlustnutzung wie auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern zu Buchwerten, also ohne Aufdeckung stiller Reserven, zu bedenken.
Neben der Änderung der Rechtsform von Gesellschaften beraten wir Sie auch bei der Strukturanpassung bestehender Gesellschaften, etwa bei der Einführung von Aufsichtsstrukturen, wie auch bei Anpassungen von Entscheidungswegen und Zuständigkeiten, etwa im Rahmen einer Änderung des Gesellschaftsvertrags und der Erstellung von Geschäftsordnungen für die Geschäftsleitung und weitere Organe.