Unsere Mitarbeiter-Benefits
Die Vergütung
Natürlich ist die Bezahlung ein wichtiger Punkt bei der Auswahl des Arbeitgebers. Deshalb bieten wir eine leistungsgerechte, attraktive Vergütung, die wir durch steuerlich absetzbare Sachbezüge, wie z. B. unsere Mitarbeiterkreditkarte, oder unsere betriebliche Altersvorsorge ergänzen. Transparenz wird in unserer Kanzlei beim Thema Gehalt groß geschrieben. Wer viel leistet, bekommt auch viel: Dafür gibt es außerordentliche Prämien wie den Leistungsbonus. Zuschüsse für den Kindergarten oder die Kindertagestätte werden ebenfalls von uns angeboten.
Die steuerlichen Benefits
Gutscheine waren gestern! Jeder unserer Mitarbeiter erhält eine vollwertige Prepaid Mastercard® als Mitarbeiterkreditkarte, die jeder nach eigenem Ermessen für seine individuellen Bedürfnisse einsetzen kann. Die Kanzlei erstattet ihren Mitarbeitern Sachbezugsleistungen wie Fahrtkostenzuschüsse, Geburtstagsgratifikationen und sonstige Sachbezüge direkt auf die jeweilige Mitarbeiterkreditkarte.

Die betriebliche Altersvorsorge
Wer sich nur auf seine gesetzliche Rente verlässt, sorgt nicht ausreichend vor. Gerade wir als Steuerberater und Rechtsanwälte wollen hier mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb bieten wir unseren Mitarbeitern, gemeinsam mit unserem Versicherungspartner, eine eigenständige betriebliche Altersvorsorge mit 100% Arbeitgeberzuschuss an. Damit unsere Mitarbeiter im Alter gut versorgt sind, verdoppelt die Kanzlei deren Spareinlage.
Sie sagen: Gibt’s nicht? Überzeugen Sie sich selbst und bewerben Sie sich bei uns!
Dieses Unternehmen sichert Qualität durch berufliche Ausbildung
Wir bilden aus! Sie wollen Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement oder Steuerberater werden? Melden Sie sich bei uns. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.
Kanzlei Campbell Hörmann PartG mbB
Atelierstraße 1
81671 München
E-Mail: karriere@chp-steuern.de
Tel.: +49 (089) 7491 480