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Förderung durch Baukindergeld wird verlängert

6. Mai 2021 – Niklas Schilling
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    Mit dem sogenannten Baukindergeld wird seit 2018 der Erwerb einer neuen oder gebrauchten Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) über einen Zeitraum von 10 Jahren gefördert, wenn das Objekt selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

    Die Förderung richtet sich nach der Anzahl der im Zeitpunkt der Antragsstellung im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren sowie nach dem durchschnittlich zu versteuernden Haushaltseinkommen der vorangegangenen 2 Jahre.

     

    Anzahl der Kinder unter 18 Jahren

    Haushaltseinkommen bis

    Zuschuss

    Zuschuss

    Pro Jahr

    In 10 Jahren gesamt

    1

    90.000 Euro

    1.200 Euro

    12.000 Euro

    2

    105.000 Euro

    2.400 Euro

    24.000 Euro

    3

    120.000 Euro

    3.600 Euro

    36.000 Euro

    Etc.

     

    Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn aktuell bereits Eigentum (auch durch Erbfall oder Schenkung) an einer Wohnimmobilie in Deutschland besteht; das zu fördernde Objekt muss im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses bzw. der Baugenehmigung die einzige Wohnimmobilie (mit Ausnahme von Ferienwohnungen) sein.

    Begünstigt waren Wohnobjekte bislang, wenn der entsprechende Kaufvertrag bis zum 31.12.2020 unterzeichnet wurde oder wenn bis zu diesem Zeitpunkt eine Baugenehmigung vorliegt bzw. der Baubeginn erfolgt ist. Zu beachten ist, dass diese Frist – coronabedingt – bis zum 31.03.2021 verlängert wird. Bei Einhaltung dieser Frist und dem Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ist eine Förderung grundsätzlich gewährleistet, auch wenn der Einzug in das Wohnobjekt erst später erfolgt.

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