Keine Zusammenschau bei Erwerb von Geschwistern
Der Bundesfinanzhof hat in einer aktuellen Entscheidung (BFH, Beschluss v. 25.05.2021 – II B 87/20) klargestellt, dass, wenn einem Abkömmling ein Grundstücksanteil zugewendet wird und dieser den zugewendeten Anteil an einen anderen Abkömmling (eines seiner Geschwister) überträgt, der Erwerb nicht aufgrund einer Zusammenschau (Interpolation) gemäß § 3 Nr. 2 und 3 GrEStG steuerbefreit ist. Hierfür sei ohne Bedeutung, ob die Zuwendung an den Erstbeschenkten mit der Auflage verbunden war, den Gegenstand der Zuwendung an den Zweitbeschenkten weiterzureichen. In diesem Fall läge keine Verkürzung, sondern eine Verlängerung des Leistungswegs vor, die einer Interpolation nicht zugänglich sei.
Weiterhin komme eine entsprechende Anwendung der Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG auf die Abwicklung einer Bruchteilsgemeinschaft, die im Wege der vorweggenommenen Erbfolge entstanden ist, nicht in Betracht.