Vorsicht: Keine Fristverlängerung für Silvester
Ärgerlich und teuer kann es werden, wenn Sie eine Abgabe- oder Antragsfrist bei einer (Finanz-)Behörde verpassen. Die Berechnung von Fristen sorgt in der Rechtsprechung immer wieder für Unklarheiten und Klagen. Besonders der Silvestertag wird dabei oft fälschlicherweise als Feiertag angenommen. Um dieser Annahme eine Absage zu erteilen, hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 20.3.2018 erneut im Tenor des Beschlusses (BFH, Beschluss v. 20.3.2018 - III B 135/17) wiedergegeben.