Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Immobilie – auch soweit Spüle und Herd betroffen sind – nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden können.