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Elisabeth Schechner

Elisabeth Schechner ist angestellte Rechtsanwältin und Steuerberaterin der Kanzlei CHP. Sie berät überwiegend eingetragene Vereine, Verbände, gGmbHs und Stiftungen in allen Fragen des Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Stiftungsrechts.

Werdegang

Nach ihrer Referendarstation bei der Finanzverwaltung war Frau Schechner in einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in München tätig. Ihre Aufgabenbereiche umfassten dort die Betreuung und (steuer-) rechtliche Beratung von gemeinnützigen Organisationen (gGmbHs, Vereine, Stiftungen), Körperschaften des öffentlichen Rechts, mittelständischen Unternehmen und vermögenden Privatpersonen. Anschließend war Frau Schechner in einer international tätigen Beratungsgesellschaft in München insbesondere im Bereich des Umwandlungsrechts tätig, bevor sie im November 2021 zu CHP gewechselt ist.

Schwerpunkt und Spezialisierung

  • Gründung von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und gGmbHs, Rechtsformwahl und Konzeption
  • Errichtung von rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Stiftungen als gemeinnützige Stiftungen
  • Gestaltung und Überarbeitung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen sowie Abstimmung mit der Finanzverwaltung und dem Registergericht
  • Beratung im Rahmen der Vermögensverwaltung, Vermietung und Verpachtung, Beteiligungen sowie Rücklagenbildung und Erstellung von einer rechtssicheren Mittelverwendungsrechnung
  • Abgrenzung zwischen Zweckbetrieb und steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
  • Steueroptimale Gestaltung wirtschaftlicher Aktivitäten gemeinnütziger Organisationen
  • Rechtssichere Rechnungslegung gemeinnütziger Organisationen
  • Umsatzsteuer im dritten Sektor, Steuerpflicht, Steuersatz und Vorsteuerabzug
  • Beratung im Rahmen von Kooperationen zwischen gemeinnützigen Organisationen im In- und Ausland, Mittelweiterleitungsvereinbarungen, Mittelverwendungsnachweis über die Grenze
  • Zuschüsse, staatliche Förderung und Mitgliedsbeiträge
  • Sicherung der Unmittelbarkeit der Zweckverfolgung und Einsatz von Hilfspersonen
  • CSR-Maßnahmen und Fundraising, auch Micro-Payments und Online-Fundraising
  • Spendenrecht, Sonderausgabenabzug, Zuwendungsbescheinigungen sowie Spenden und Mittelweitergabe ins Ausland und aus dem Ausland
  • Gestaltung von Sponsoringverträgen, Logonutzung, Betriebsausgabenabzug
  • Umstrukturierungen, insbesondere Ausgliederungen, Formwechsel und Abspaltung
  • Haftungsfragen für gemeinnützige Organisationen und Mitglieder von Organen im Ehren- und Hauptamt
  • Unterstützung und Vertretung im Rahmen von Betriebsprüfungen und Finanzgerichtsprozessen sowie Abstimmungen mit der Finanzverwaltung zu allen Facetten des Gemeinnützigkeitsrechts

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

 

 

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