Anstieg des Mindestlohns ab 01. Januar 2019
19. Dezember 2018
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Dr. Rafael Hörmann
Die Mindestlohn-Kommission hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro um 4% auf nunmehr 9,19 Euro je Zeitstunde anzuheben. Durch eine entsprechende Rechtsverordnung wird diese Anhebung rechtsverbindlich, sodass ab 01.01.2019 die neuen Regelungen gelten.
Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijobs) ist ab 2019 zu beachten, dass infolge der Anhebung des Mindestlohns die Arbeitszeit ggf. entsprechend zu reduzieren ist, damit die Grenze von 450 Euro nicht überschritten wird.