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Informationen zum neuen KfW-Schnellkredit 2020

28. April 2020 – Vanessa Distler
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    KfW-Schnellkredit 2020 ab dem 15.04.2020

    Parallel zu den bereits bestehenden Sonderprogrammen wurde nun der KfW-Schnellkredit 2020 geschaffen. Dieser ist vorerst befristet bis 31. Dezember 2020. 

    Dieser soll allen Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern offenstehen. Die Kredite dieses Programms können nicht mit den anderen KfW-Krediten gleichzeitig beantragt werden und auch nicht mit den Instrumentarien des Wirtschaftsstabilisierungsfonds kombiniert werden (Kumulierungsverbot).

    Das neue Schnellkreditprogramm 2020 sieht keine Zukunftsprognose vor, wie bei dem KfW-Sonderprogramm 2020 mit vorgeschalteter Prüfung durch die Hausbank des Unternehmens, sondern ermöglicht eine Kreditvergabe allein anhand vergangenheitsbezogener Daten.

    Die Mittel können insbesondere für Betriebsmittel und auch für Investitionen herangezogen werden; Umschuldung und Ablösung von Kreditlinieninanspruchnahmen sind explizit ausgeschlossen.

     

    Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019

    • für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 Mitarbeitern maximal 500.000 €

    • für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern maximal 800.000

    Laut KfW soll die Beantragung des Kredites ab dem 15. April 2020 möglich sein.

     

    Q+A (von der KfW zur Verfügung gestellt; Stand 15.04.2020) 

     

    1. Wer kann Anträge im KfW-Schnellkredit 2020 stellen? 
     

    • Der KfW-Schnellkredit 2020 steht kleinen und mittelständischen gewerblichen Unternehmen mit mehr als 10 Vollzeitbeschäftigen zur Verfügung, die zumindest ein vollständiges Geschäftsjahr zum 31.12.2019 nachweisen können. 

    • Das Unternehmen muss in der Summe der Jahre 2017 – 2019 einen Gewinn erzielt haben.

    Sofern es nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt aktiv gewesen ist, wird dieser Zeitraum herangezogen. 
     

    2. Antragstellende Unternehmen dürfen sich per 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition befunden haben. Was bedeutet das? 
     

    • Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können; d. h. der Hausbank liegen keine Kenntnisse über ungeregelte Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen vor.
     

    3. Was zeichnet den KfW-Schnellkredit aus? 
     

    • Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. 

    • Keine Umschuldungen und Ablösungen bestehender Kreditlinien-Inanspruchnahmen. 

    • Keine Gewinn- und Dividendenausschüttungen während der Laufzeit des KfW-Schnellkredits. 

    • KfW übernimmt 100 % des Kreditrisikos gegenüber der Hausbank (antragstellende Bank). 

    • Keine Sicherheitenbestellung für den KfW-Schnellkredit. 
     

    4. Was sind die Konditionen? 
     

    • Kreditlaufzeit und Zinsbindung 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren 

    • Vorzeitige Rückzahlung ist ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich 
     

    5. Wie wird der Antrag gestellt? 
     

    Anträge können über die Hausbank gestellt werden. Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich

    • Die Hausbank führt eine sog. Know-Your-Customer-Prüfung (Legitimationsprüfung) durch und bestätigt mit Antragstellung, dass die Programmbedingungen eingehalten sind. 

    • Der KfW-Schnellkredit kann bis zum 31.12.2020 beantragt werden. 
     

    6. Wie ermittelt man den möglichen Kredithöchstbetrag? 
     

    • Der Kredithöchstbetrag pro Unternehmensgruppe ist auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 begrenzt. 

    • Unternehmensgruppen von bis zu 50 Beschäftigen können max. 500.000 € erhalten. 

    • Unternehmensgruppen von über 50 Beschäftigten können max. 800.000 € erhalten. 

    • Eine mehrfache Antragstellung bis zum jeweiligen Kredithöchstbetrag ist möglich. 
     

    7. Ist der KfW-Schnellkredit mit anderen KfW-Krediten kombinierbar? 
     

    • Der KfW-Schnellkredit 2020 ist befristet bis zum 31.12.2020. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Antragsteller zusätzlich zum KfW-Schnellkredit 2020 keinen weiteren KfW-Kredit beantragen. 

    • Ein Wechsel vom KfW-Sonderprogramm 2020 zum KfW-Schnellkredit 2020 ist ausgeschlossen

    • Eine Kumulierung mit Instrumenten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds oder der aufgrund der Corona-Krise erweiterten Programme der Bürgschaftsbanken ist ausgeschlossen.

    Ausgenommen hiervon sind die Zuschüsse im Rahmen der Soforthilfeprogramme des Bundes und der Länder
     

    8. Wie schnell bekommt der Unternehmer seine Förderung? 

    Durch gute Zusammenarbeit aller Beteiligten wird der Abwicklungsprozess enorm beschleunigt und die Förderung so schnell wie möglich bereitgestellt. Die KfW hat die Hausbanken informiert und steht in kontinuierlichem Kontakt mit ihnen.

     

     

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