Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf die sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung?
25. Juni 2020
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Niklas Schilling
Seit dem 16. März 2020 werden zunächst keine Prüfungen bei Arbeitgebern und Steuerberatern vor Ort vom Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt. Insofern etwaige Prüfungshandlungen stattfinden, geschieht dies im Rahmen der Übersendung oder Übermittlung von Unterlagen und Daten der elektronisch unterstützenden Betriebsprüfung.
Bis auf weiteres ist diese Anordnung gültig.