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Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 sowie Karenzzeit für Steuerzinsen werden gesetzlich verlängert

9. April 2021 – Niklas Schilling

    Wie bereits vom Bundestag angekündigt, wird die Abgabefrist für von Steuerberatern erstellte Steuererklärungen des Jahres 2019 (z.B. für Einkommens-, Körperschafts-, Umsatzsteuer) um 6 Monate bis zum 31.08.2021 verlängert, ohne dass ein besonderer Antrag gestellt werden muss.

    Für beratene Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr gilt eine Verlängerung um 5 Monate bis zum 31.12.2021.

    Die Möglichkeit des Finanzamts, vorzeitig Erklärungen anzufordern, bleibt aber weiterhin bestehen.

    Ebenfalls verlängert wird die zinsfreie Kranzzeit bei der Verzinsung von entsprechenden Steuernachzahlungen und -erstattungen von 15 Monaten auf 21 Monate; der Zinslauf für den Besteuerungszeitraum 2019 beginnt somit erst am 01.10.2021. Überwiegen bei der erstmaligen Steuerfestsetzung hingegen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, so beginnt der Zinslauf erst am 01.05.2022.

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