Was ist eine Inventur und wann muss eine Inventur durchgeführt werden?
Die Verpflichtung zur Inventur (Bestandsaufnahme) ergibt sich aus den §§ 240 bis 241a Handelsgesetzbuch (HGB) und §§ 140 und 141 Abgabenordnung (AO). Gewöhnlich findet die Inventur am 31 Dezember eines Kalenderjahres statt. Für Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben, gelten die Ausführungen sinngemäß für den jeweiligen Bilanzstichtag. Nach den o.g. Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen.
Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeitder Buchführung. Bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder sogar vollständig schätzen.
Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, dass über jedenPosten im Inventar folgende Angaben enthalten sind:
- die Menge (Gewicht, Maß, Zahl)
- die verständliche Bezeichnung der Vermögensgegenstände (Art, ArtikelNummer, Größe)
- der Wert der Maßeinheit