Atelierstraße 1, 81671 München
 +49897491480
info@chp-steuern.de

Forschungszulage

Forschungszulage bis zu 1 Mio. € - Ihr Rechtsanspruch auf Fördermittel für Innovation!

Seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Forschungszulagengesetz in Kraft, eröffnend neue Horizonte für Ihr Unternehmen. Nutzen Sie dieses Instrument nicht nur zur Projektförderung, sondern auch zur Initiierung themenoffener Innovationsprojekte.

Der Förderumfang erstreckt sich großzügig auf bis zu 1 Mio. € Euro. Der Clou dabei: Sie haben einen festen Rechtsanspruch! Das bedeutet, kein lästiges Wettbewerbsverfahren und keine Beschränkung durch einen Fördertopf-Deckel. Der gewährte Zuschuss wird unkompliziert am Ende des Jahres mit der Einkommens- oder Körperschaftssteuer verrechnet bzw. ausgezahlt. Diese Förderung ist nicht auf ein spezifisches Projekt begrenzt – Flexibilität, die Ihr Unternehmen voranbringt.

Egal, ob Start-up oder etabliertes Unternehmen – dieses Instrument steht Ihnen offen. Nutzen Sie die Chance, Ihre Innovationskraft zu entfesseln und Ihr Unternehmen auf die nächste Stufe zu heben.

Wichtige Eckdaten im Überblick:

  • Höhe des Zuschusses: Bis zu 1 Mio. € Euro
  • Rechtsanspruch: Kein Wettbewerbsverfahren, kein Fördertopf-Deckel
  • Verrechnung/Auszahlung: Am Ende des Jahres mit Einkommens- oder Körperschaftssteuer
  • Projektunabhängig: Nicht an ein spezifisches Projekt gebunden
  • Für alle Unternehmensgrößen: Vom Start-up bis zum Großunternehmen

Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, durch das Forschungszulagengesetz Ihr Unternehmen zu stärken und Innovationen voranzutreiben. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie von dieser einzigartigen Fördermöglichkeit profitieren können!


Leitfaden rund um das Thema "Steuerliche Forschungsförderung"

– 25% der F&E Personalkosten vom Finanzamt rückerstattet
– Bis zu 1 Mio. € jährlich an Erstattungssumme
– Ab jährlichem Forschungsvolumen von 500 T. €
– Rückwirkend bis zum Finanzjahr 2020

Sichern Sie für Ihr Unternehmen Ihre steuerliche Forschungsförderung.

Die KEA FACTS und den Ablauf von der Vorbereitung und Projektplanung bis zur Einreichung, Archivierung und Betriebsprüfung finden Sie in diesem Leitfaden.

Jetzt Anfahrtsbeschreibung runterladen


 

Softwaresystem IMS

Der alltägliche & nachvollziehbare Begleiter für Innovationsfinanzierung

Zeiterfassung | Projektmanagement | Steuerliche Aufbereitung | Grand Report

Die Informationsbroschüre zum Softwaresystem IMS zum Download:

Infobroschüre downloaden


17 Bewertungen
4,5
4,5 von 5 Sternen
4 Bewertungen
48 Bewertungen