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Abschaffung des besonderen Kirchgeldes

14. Juni 2019 – Theresa Pedolzky
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    Auf der Herbsttagung der Landessynode haben die Vertreter der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern beschlossen, das so genannte „besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen“ abzuschaffen.

    Bei dem besonderen Kirchgeld handelt es sich, anders als beim allgemeinen Kirchgeld, um eine an die Landeskirche zu entrichtende Steuer. Sie betrifft Kirchenmitglieder, die über kein eigenes Einkommen verfügen und mit einem Ehepartner verheiratete sind, der keiner umlageerhebenden Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehört und zudem auf ihren Antrag gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden.

    Begründet wurde die Abschaffung des besonderen Kirchgeldes mit einer Durchbrechung des Grundsatzes der Individualbesteuerung, denn dieses setzt nicht am Einkommen des geringverdienenden Ehepartners an, sondern bezieht zudem das Einkommen des Besserverdienenden mit ein.

    Die Abschaffung soll rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten, sodass bereits für das gesamte Veranlagungsjahr 2018 das besondere Kirchgeld in Bayern nicht mehr erhoben wird.

     

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