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Steuerliche Neuerungen 2020

24. Februar 2020 – Max Mörtl
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    Auch zum Jahreswechsel von 2019 auf 2020 sind einige relevante Neuerungen im Steuerrecht in Kraft getreten. Zum einen erhöht sich der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer erneut, nämlich um 2,6 % auf 9.408,00 € p.a. Verheiratete Steuerzahler können daher 2020 insgesamt 18.816,00 € steuerfrei verdienen. Weiter steigt der Steuerfreibetrag für Kinder auf 7.812,00 € p.a. pro Kind.

    Auf Wunsch des Arbeitnehmers können Jobtickets künftig vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % versteuert werden. Gleichzeitig kann bei der Einkommenssteuererklärung die Entfernungspauschale wieder angerechnet werden. Weiter im Jahr 2021 wird die Pendlerpauschale ab dem 21. gefahrenen Kilometer auf 0,35 € erhöht werden.

    Mieter einer sog. Werkswohnung müssten ihren mietrechtlichen Vorteil nur dann versteuern, wenn ihre Miete weniger als zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt.

    Wie üblich steigen die Sozialabgaben zum Jahreswechsel. So steigt die Grenze für den Krankenkassenbeitrag um 3,3 % und die Grenze für die Einzahlung in die Renten- und Arbeitslosenversicherung um 3 %. Hingegen sinkt der Arbeitnehmerbeitrag für die Arbeitslosenversicherung um 0,05 % auf ca. 1,2 % des Lohns. Allerdings steigen die Kosten für die Krankenkasse im Schnitt um etwa 0,1 % auf 7,85 % des Lohns.

    Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Mehrwertsteuer wird erweitert. So werden digitale Versionen von Büchern und Zeitschriften nun ebenfalls mit dem ermäßigten Satz von 7 % und nicht mehr regulär mit 19 % versteuert. Weiter werden Bahntickets im Fernverkehr (wie z.B. auch die BahnCard) ebenfalls nur noch mit 7 % versteuert, genauso wie Produkten zur Monatshygiene wie Tampons und Binden.

    Erhöht werden soll die Luftverkehrssteuer. Durch das von der Bundesregierung beschlossene Klimapaket soll die Steuer ab April 2020 auf bis zu 74 % ansteigen. Im Einzelnen soll die Luftverkehrssteuer für Flüge im Inland und Europa auf 13,00 €/Flug steigen, für Flüge mittlerer Distanzen auf 33,00 € und für Langstrecken ab 6.000 km auf ca. 59,00.

    Zuletzt werden Azubis künftig auch unter den Schutz des Mindestlohns gestellt. Azubis im ersten Lehrjahr müssen mindestens 515,00 € verdienen. Die Vergütung muss in den höheren Lehrjahren weiter steigen. 2023 soll der Mindestlohn auf 620,00 € für das erste Ausbildungsjahr steigen. Der normale Mindestlohn liegt 2020 bei 9,35 €/Stunde.

    Wer 2020 aus beruflichen Gründen einen Umzug plant, kann die Umzugskosten mit Pauschalbeträgen geltend machen, ohne Belege für die Kosten beibringen zu müssen. Ab dem 01.03.2020 steigen die Beträge auf 820,00 € für Singles und 1.639,00 € für Verheiratete. Für jedes Kind gibt es zusätzlich 357,00 für Singles /361,00 € für Verheiratete. Wenn das Kind aufgrund des Schulwechsels Nachhilfe benötigt, können weitere 2.066,00 € geltend gemacht werden.

     

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