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Besteuerung von Lotterien, Glücksspiel und Preisgeldern

25. Februar 2020 – Max Mörtl
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    Trotz geringer Chancen auf den Hauptgewinn spielen mehrere Millionen Deutscher Lotto in der Hoffnung auf das schnelle Geld. Andere nehmen an Fernsehformaten wie „Wer wird Millionär“ teil oder versuchen ihr Glück beim Pokern. 

    Tritt der lang ersehnte Traum des großen Geldes schließlich ein, darf sich der glückliche Gewinner jedoch nicht zu früh freuen: Die „Einnahmen“ aus dem Gewinn müssen unter Umständen versteuert werden. 

    Gewinne sind grundsätzlich steuerfrei, wenn diese ausschließlich oder überwiegend auf Glück oder Zufall beruhen. Das ist eindeutig bei der staatlichen Lotterie der Fall. Ein Lottogewinn unterliegt daher nicht der Steuerpflicht. Das gilt auch für die lizenziert betriebene Online-Lotterie wie beispielsweise Lottohelden oder lottobay. Nicht zu versteuern sind außerdem Gewinne aus Lotterien, bei denen Sachpreise gewonnen werden können sowie für Glücksspiele, die als Gewinn eine monatliche Sofortrente ausweisen. Bringt ein angelegter Gewinn allerdings Zinsen, so sind diese zu versteuern. 

     Auch für Online-Sportwetten gelten die gleichen Bedingungen wie für Online-Lotterien. Entsprechende Online-Anbieter sind legal, solange sie über die erforderliche Lizenz verfügen. Das ist aber nur der Fall, wenn das Angebot tatsächlich online erfolgt. Sobald die Sportwette in einem Gebäude, in dem sich eine Spielhalle oder eine Spielbank befindet, angeboten wird, ist dieses Angebot illegal. Auch eine Durchführung einer Sportwette über Rundfunk und Telemedien ist unzulässig. 

    Preisgelder hingegen können der Einkommensteuer unterliegen. Dies ist der Fall, wenn das Preisgeld in einem untrennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einkunftsart des Einkommenssteuergesetzes (EStG) steht. Das ist anzunehmen, wenn die Preisverleihung wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat und sowohl Ziel als auch Folge der ausgeübten Tätigkeit ist, zum Beispiel, wenn der Gewinner zur Erzielung des Preises ein besonderes Werk geschaffen hat oder eine besondere Leistung erbracht hat.
    Daher müssen Preisgelder aus Fernsehformaten wie „Schlag den Raab“ oder „Wer wird Millionär“ versteuert werden. Das gilt im Übrigen auch für Fernsehformate, in denen die Leistung des Gewinners nicht direkt ersichtlich ist. Auch Gewinner von „Big Brother“ oder „Die Farm“ müssen die Siegprämie voll versteuern. 

    Genauso verhält es sich bei professionellen Sportlern, die Preisgelder in einem Wettbewerb gewinnen, da das Preisgeld in direktem Zusammenhang mit der Ausübung der Berufstätigkeit steht. Bei Amateursportlern hängt die Steuerpflicht hinsichtlich eines in einem Wettbewerb gewonnen Preisgeldes von deren Leistungsniveau ab.
    Erreicht der Amateursportler ein derartiges Leistungsniveau, dass über einen längeren Zeitraum mehrere Siege bei Wettkämpfen errungen werden konnten, die zur Auszahlung eines Preisgeldes führten, so unterliegen die Preisgelder der Steuerpflicht. 

    Ebenso der Steuerpflicht unterliegen Wissenschaftspreise wie z.B. Lehrpreise, die von Universitäten vergeben werden. Schließlich sind auch Gewinne aus Pokerspielen zu versteuern, da Poker zwar als Glücksspiel anerkannt ist, der Ausgang des Spiels aus Sicht der Finanzverwaltung aber nicht auf Glück basiert, sondern auf Geschicklichkeit, analytischem Denken und psychologischen Fähigkeiten. Wenn hier Gewinne über einen längeren Zeitraum erzielt werden, können diese sogar der Umsatzsteuer unterliegen. 

    Es handelt sich außerdem um steuerpflichtige Preisgelder, wenn es sich um eine werbewirksame Auszeichnung im Rahmen von betriebs- oder berufsbezogenen Ausstellungen handelt oder um Geldpreise mit Zuschusscharakter, die vom Preisträger im Rahmen seiner beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit verwendet werden müssen, wie beispielsweise zweckgebundene Filmpreise zur Herstellung neuer Filme. 

    Hingegen steuerfrei sind Preisgelder, wenn durch dieses ein Lebenswerk oder das gesamte Schaffen einer Person ausgezeichnet wird, die Persönlichkeit des Preisträgers würdigt, seine Vorbildfunktion durch den Preis betont wird oder eine persönliche Einstellung bzw. grundsätzliche Haltung honoriert. Das ist beispielsweise bei dem Nobelpreis der Fall. 

     

     

     

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