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Haben Mitarbeiter Anspruch auf „Home-Office“ ?

25. Mai 2020 – Niklas Schilling
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    Bislang gibt es keinen gesetzlichen Anspruch für Arbeitnehmer auf das sog. „Home-Office“. Eventuelle Ansprüche aus dem Home-Office ergeben sich bisweilen ausschließlich aus dem entsprechenden Arbeitsvertrag oder einvernehmlichen Lösungen zwischen beiden Parteien (Arbeitgeber u. Arbeitnehmer). 

    Insofern sollte im Arbeitsvertrag die Möglichkeit des Arbeitens in der häuslichen Arbeitsstätte (Home-Office) mit aufgenommen werden, wenn dies von den Parteien gewünscht ist.

    Vorsicht ist bezüglich der gesetzlichen Unfallversicherung im Home-Office geboten. Die Faustregel hierzu lautet: Wer während der Arbeit in der häuslichen Arbeitsstätte eine nicht in direktem Zusammenhang zu seiner Arbeit stehende Tätigkeit ausübt, z.B. Wasser holen oder zur Toilette gehen, ist dabei nicht gesetzlich unfallversichert. Es liegt sodann kein Arbeitsunfall vor.

     

     

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